Förderprogramme für Elektromobilität 2025
Aktuelle Programme von Bund und NRW zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen
In den letzten Jahren hat der Bund sowohl in Forschung und Entwicklung verschiedener Themenbereiche, wie beispielsweise Batterien, Antriebstechnik, Netzintegration und Abrechnung, als auch in Förderprogramme für Elektroautos und Ladeinfrastruktur investiert. Die Förderprogramme der Bundesregierung werden immer wieder neu aufgesetzt und beispielsweise vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) erlassen. Öffentliche Projektträger oder Bundesbehörden wie die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) betreuen diese. Zudem werden die Förderprogramme beworben, beispielsweise von der NOW GmbH, die auch die „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ im Auftrag des BMV koordiniert und steuert.
Die E-Auto-Förderung (Umweltbonus) ist Ende 2023 vorzeitig ausgelaufen. Insgesamt wurden hierfür über zehn Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Mitte 2025 kündigte das Bundesfinanzministerium einen Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen an. Durch diesen sollen Unternehmen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 Elektroautos anschaffen, von neuen degressiven Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
Einige Bundesländer bieten derzeit noch direkte Förderungen für Elektrofahrzeuge an. So fördert das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) beispielsweise den Kauf, das Leasing oder die Miete rein elektrischer Fahrzeuge für ambulante soziale Dienste und Carsharing.
In NRW wird zudem der Aufbau öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit 1.500 Euro für Normalladepunkte und mit bis zu 50.000 Euro für Schnellladeinfrastruktur gefördert. Auch der Aufbau von Grundinstallationen und Netzanschlüssen für nicht öffentlich zugängliche Garagen- oder Stellplatzkomplexe wird vom Land gefördert. Im Folgenden haben wir zwei der Fördermöglichkeiten näher zusammengefasst.
NRW-Förderung: Nicht öffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur
Gegenstand der Förderung sind der Erwerb, der Bau und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Dazu zählen unter anderem Ladesäulen oder Wallboxen, Last- und Energiemanagement sowie Tiefbau-, Montage- und Inbetriebnahmekosten.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.500 Euro pro Ladepunkt zum Beispiel an Mietgebäuden oder für Beschäftigte sowie bei 50.000 Euro pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (über 50 kW) für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Einen detaillierten Überblick über den Fördergegenstand, die antragsberechtigten Personen, die Voraussetzungen und die Förderhöhen bietet ElektroMobilitätNRW: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/.
NRW-Förderung: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Gegenstand der Förderung sind der Erwerb, der Bau und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Dazu zählen unter anderem Ladesäulen oder Wallboxen, Last- und Energiemanagement sowie Tiefbau-, Montage- und Inbetriebnahmekosten.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.500 Euro pro Ladepunkt.
Einen detaillierten Überblick über den Fördergegenstand, die antragsberechtigten Personen, die Voraussetzungen und die Förderhöhen bietet ElektroMobilitätNRW: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/.
Hinweis
Die hier aufgeführten Förderprogramme sind nur auszugsweise dargestellt und können sich jederzeit ändern. Einen aktuellen Überblick über die Fördermöglichkeiten in NRW bietet die Plattform ElektroMobilitätNRW. Die Antragsstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg.