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23. Februar 2026

NRW-Förderung progres.nrw für Ladeinfrastruktur 2026

Fördermöglichkeiten für Unternehmen, Wohngebäude und öffentliche Ladeinfrastruktur

Fördermittel schaffen attraktive Anreize zum Umstieg auf Elektromobilität und die Schaffung von Ladepunkten. In NRW wurde das Förderprogramm progres.nrw Mitte Februar 2026 wieder aktiviert. Für einen kompakten Überblick lassen sich die Fördergegenstände in fünf Bereiche bündeln: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur, Grundinstallationen sowie Konzepte.

Übersicht Fördermöglichkeiten progres.nrw 2026

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung, der Erwerb und der Netzanschluss stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen – insbesondere an nicht-öffentlichen Stellplätzen von Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter Eigentümer, Vermietende, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt; bei großen Unternehmen bis zu 20 %. Förderfähig sind dabei ausschließlich Ladepunkte an Stellplätzen von Wohngebäuden oder Wohnungseigentumsanlagen.

Ebenfalls gefördert wird nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte auf Betriebsgeländen. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, z. B. Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen und Körperschaften. Die Förderhöhe liegt auch hier bei 40 % der Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt (große Unternehmen: 20 %). Voraussetzung ist die Nutzung durch Beschäftigte während der Arbeitszeit; die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist erlaubt. Ladepunkte an privaten Wohngebäuden der Beschäftigten sind hingegen ausgeschlossen.

Für ambulante soziale Dienste kann ebenfalls nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert werden. Antragsberechtigt sind soziale und gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Pflegedienste, Beratungsstellen). Die Förderhöhe beträgt maximal 1.500 € je Ladepunkt. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung und setzt voraus, dass die Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge genutzt wird, die zur Betreuung älterer, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen eingesetzt werden.

Für Kommunen ist nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 kW förderfähig. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Die Förderung beträgt bis zu 1.500 € je Ladepunkt, maximal in Höhe der tatsächlichen Ausgaben. Voraussetzung ist eine ausschließlich nicht-wirtschaftliche Nutzung.

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur

Gegenstand der Förderung sind Schnellladepunkte (≥ 50 kW) für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind Unternehmen und kommunale Betriebe. Die Förderhöhe beträgt 40 % der Ausgaben, bis zu 40.000 € je Ladepunkt; große Unternehmen bis zu 20 %. Voraussetzung ist die Nutzung an der Betriebsstätte; der Stromverkauf darf kein Hauptgeschäftszweck sein. Bei mehreren Ladepunkten muss jeder mindestens 50 kW leisten. Batteriespeicher sind förderfähig, wenn sie die Netzanschlussleistung verringern.

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Gegenstand der Förderung ist der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Genossenschaften und juristische Personen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 20 % der Ausgaben, maximal 1.500 € je Ladepunkt. Eine Doppelförderung mit anderen NRW-Programmen ist ausgeschlossen. Zusätzlich sind die Ladesäulenverordnung sowie die Verordnung (EU) 2023/1804 einzuhalten. Erforderlich sind außerdem IT-Anbindung, Remotefähigkeit und eine Beschilderung nach StVO.

Grundinstallationen

Gefördert werden Grundinstallationen (z. B. Strominfrastruktur bis zum Stellplatz) für Ladeinfrastruktur in Garagen- oder Stellplatzkomplexen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermietende und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung beträgt 20 % der Ausgaben, bis 50.000 € Gesamtförderung. Voraussetzungen sind eine Mindestgröße von 10 Stellplätzen sowie ein Gebäudealter von mehr als zwei Jahren. Außerdem ist ein Nachweis über mindestens einen geförderten Ladepunkt (≥ 11 kW) erforderlich, und die Kosten müssen separat ausgewiesen werden.

Konzepte

Gefördert werden kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, insbesondere Standortkonzepte inklusive Bedarfsanalyse, Flächenermittlung, Netzplanung und rechtlicher Bewertungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Eigenbetriebe o. ä.). Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der Ausgaben, maximal 70.000 €. Voraussetzung ist eine externe Beratung und Erstellung durch qualifizierte Fachbüros; die Konzepte müssen Neutralität und Unabhängigkeit gewährleisten.

Darüber hinaus können Umsetzungskonzepte für Elektromobilität gefördert werden: Anlagen, Maßnahmen, Konzepte und Studien zur emissionsarmen Mobilität mit Modellcharakter. Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Kommunen und Projektgemeinschaften. Die Förderhöhe wird im Einzelfall durch das Ministerium nach Projektbedeutung entschieden; die Prozentsätze orientieren sich an Art der Maßnahme und AGVO-Vorgaben. Voraussetzung ist ein Beitrag zur Energiewende oder CO2-Reduktion; die Auswahl erfolgt auf Basis einer Projektbeschreibung im Einzelfall durch das Land.

Nutzung von Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur

Wenn Sie Ladeinfrastruktur umsetzen möchten, können Sie dafür im Rahmen von progres.nrw Fördermittel nutzen. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, welche Förderbausteine zu Ihrem Vorhaben passen und erstellen ein passendes Angebot für Ihre Ladeinfrastruktur.

Hinweis

Die hier aufgeführten Förderprogramme sind nur auszugsweise dargestellt und können sich jederzeit ändern. Einen aktuellen Überblick über die Fördermöglichkeiten in NRW bietet die Plattform ElektroMobilitätNRW. Die Antragsstellung erfolgt über das Portal progres.nrw der Bezirksregierung Arnsberg.