Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in nationales Recht umgesetzt. Das GEIG verpflichtet Unternehmen, Bauherren und Immobilienbesitzer zur Schaffung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Nun wurde das GEIG novelliert mit strengeren Vorrüstungspflichten und höheren Ladepunktquoten.
Öffentlich und gewerblich genutzte Ladestationen müssen regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Wer seine Prüfpflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder, den Verlust des Versicherungsschutzes und haftet im Schadensfall für Personen- oder Sachschäden. Die DGUV V3 Prüfung von Ladesäulen und Wallboxen sichert einen dauerhaften und sicheren Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur.
Am 14. Oktober ist Weltnormentag. Im Bereich der Elektromobilität stellen Normen beispielsweise sicher, dass Fahrzeug und Ladestation zusammenpassen und der Ladevorgang möglich ist. Die jährliche Wartung der Ladeinfrastruktur nach den entsprechenden Normen und Vorschriften gewährleistet die dauerhafte Sicherheit, Verfügbarkeit und damit Wirtschaftlichkeit.
Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden Unternehmen, Bauherren und Immobilienbesitzer zur Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos gesetzlich verpflichtet. Für Unternehmen bietet sich damit die Chance, attraktive Ladeoptionen für Mitarbeiter, Kunden, Besucher zu schaffen.