E-Mobilität im Unternehmen: Wie Mitarbeiter und Kunden von Ladeangeboten profitieren

Steigende Nachfrage nach E-Mobilität als Chance für Unternehmen

E-Fahrzeuge gewinnen sowohl privat als auch in Firmenflotten zunehmend an Beliebtheit. Laut einer Auswertung des Marktbeobachters Dataforce bei Privat- und Flottenkunden kamen bei den Neuzulassungen 2021 reine Stromer und Plug-in-Hybride auf einen gemeinsamen Marktanteil von 31,4 Prozent. Wachstumsraten von E-Mobilität werden speziell für Unternehmensflotten als sehr hoch eingestuft.

Gemäß der Dataforce-Studie vom April 2021 hat das Firmen- und Flottenkundengeschäft die Elektrifizierung deutlich vorangetrieben. So sind – Stand 2021 – im Flottenmarkt ca. 25 Prozent aller Fahrzeuge ganz oder teilelektrisch unterwegs. Wichtige Argumente für die Anschaffung von E-Fahrzeugen bei Firmen sind dabei der Imagegewinn, staatliche Förderung und der Umweltaspekt. Hauptgrund aber sei der Wunsch der Dienstwagenberechtigten, auf ein E-Fahrzeug umzusteigen (siehe Abb.). Sicher nicht zuletzt aufgrund der Steuervorteile in der Gehaltsabrechnung.

Für Unternehmen spielt darüber hinaus die positive Entwicklung der Rahmenbedingungen für den Umstieg auf eine elektrifizierte Fahrzeugflotte eine wichtige Rolle. Dazu zählen neben den insgesamt im Vergleich niedrigeren Total Cost of Ownership (TCO-Kosten) auch die höhere Reichweite neuer E-Fahrzeugmodelle sowie der Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur. Das bestätigt auch eine Umfrage des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) zu E-Mobilität und Laden aus Nutzersicht. Insbesondere werden die Themenbereiche Laden zuhause, Betriebskosten (Strom) und Laden beim Arbeitgeber von E-Mobilisten mittlerweile als problemlos bewertet.

Ladeangebote für Mitarbeiter, Kunden und Externe schaffen

Mit der Installation von Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände können Unternehmen die dynamische Entwicklung der Elektromobilität nutzen und ein Zusatzangebot für Mitarbeiter sowie auch für Kunden und externe Gäste schaffen. Damit werden die Attraktivität als Standort und als Arbeitgeber erhöht. Der Strombezug für das kostenfreie oder vergünstigte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, sofern der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Das gilt für Privat- und Dienstwagen – und auch für den geldwerten Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung, also wenn die heimische Wallbox dem Arbeitgeber gehört. Eine bereitgestellte Ladestation wird mit 25 Prozent besteuert und ist frei von Sozialabgaben.

 

Bei einem Zuschuss greift ebenfalls die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent des geldwerten Vorteils. Zahlt der Mitarbeiter mit einem Elektro-Dienstwagen Geld aus eigener Tasche fürs Laden, gestattet das Finanzamt einen pauschalen Auslagenersatz. Ohne verfügbare Ladevorrichtung am Arbeitsplatz beträgt die monatlich steuerfreie Pauschale bis Ende 2030 für ein E-Auto 70 Euro und für einen Plug-in-Hybriden 35 Euro. Mit Lademöglichkeit am Arbeitsplatz sind es 30 Euro respektive 15 Euro monatlich. Die Erfassung der Ladevorgänge ist durch ein E-Mobility Backend System möglich.

 

Die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung von Ladestationen für die Mitarbeiter, die mit einem privaten E-Fahrzeug unterwegs sind, trägt zudem zu einem positiven Arbeitgeber-Image bei. Für das Laden auf dem Firmenparkplatz oder in der Tiefgarage des Bürogebäudes können Nutzer wahlweise freien Zugang zu den Ladestationen erhalten oder sich mittels RFID-Karte authentifizieren. Dritten kann der Zugang bei Bedarf via QR-Code gewährt werden. Wenn gewünscht können die Ladestationen auch im Roaming allen E-Fahrern angeboten werden. So können zusätzliche Einnahmen generiert werden.

 

Lädt der Mitarbeiter zuhause an einer ggfs. vom Betrieb finanzierten Wallbox kann auf eine Authentifizierung verzichtet werden, sofern sichergestellt ist, dass er der alleinige Nutzer ist. Ist eine Authentifizierung gewünscht, kann diese z. B. über eine RFID-Karte oder App erfolgen. In diesem Fall kann auch das Privatfahrzeug des Mitarbeiters geladen werden. Die Mengen werden dann separat erfasst. Die geladene Energiemenge sollte über einen integrierten Zähler der Wallbox ermittelt und über eine Dienstwagenabrechnung abgerechnet werden.

 

Sollen die Mitarbeiter auch unterwegs laden können, müssen entsprechende Nutzungsverträge mit Anbietern öffentlicher Ladestationen abgeschlossen werden. Hierzu gibt es regionale Angebote von Stadtwerken sowie überregionale von verschiedenen Anbietern und Automobilherstellern. So zum Beispiel auch im Rahmen des chargE Business Programms der TankE GmbH. Darüber hinaus gibt es kombinierte Lade- und Tankkarten, die für Hybridfahrzeuge oder gemischte Flotten interessant sind.

 

Je nach Lage und Zugangsmöglichkeiten des Betriebsgeländes sollten Betreiber von Ladeinfrastrukturen prüfen, ob sie die Ladepunkte temporär (außerhalb der Betriebszeiten) oder auch dauerhaft für externe E-Fahrzeuge verfügbar machen können. Durch diese kostenpflichtige Nutzung können zusätzliche Erlösmöglichkeiten für den Betrieb entstehen.

Welche Vorteile bieten Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände?

Von dem Aufbau einer unternehmenseigenen Ladeinfrastruktur profitieren Unternehmen auf mehreren Ebenen. Dies sind die Vorteile von Ladestationen für Elektroautos in Firmen:

  1. Nachhaltigkeit dank E-Mobilitäts-Angebot
    Die Anforderungen an moderne Flotten sind im Wandel. Umwelt- und Klimaschutz rücken zunehmend in den Fokus. Dabei ist ein deutlich verringerter CO2-Ausstoß der Firmenflotte längst nicht der einzige Vorteil der Elektromobilität. Wenn der Ladestrom beispielsweise aus firmeneigenen Quellen bezogen wird (z. B. Photovoltaikanlage), ist die Nutzung besonders profitabel.
  2. Mehrwert und Mitarbeiterbindung durch Lademöglichkeiten im Unternehmen
    Eine Ladeinfrastruktur macht Ihr Unternehmen für die Angestellten attraktiv. Nach wie vor werden Elektrofahrzeuge auch für kürzere Strecken, wie z. B. den Weg zur Arbeit, genutzt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden es daher sehr zu schätzen wissen, wenn die Arbeitszeit im Unternehmen zum Laden ihres Elektroautos genutzt werden kann.
  3. Kundenzufriedenheit dank Ladeinfrastruktur
    Auch externe Kunden und Besucher von Unternehmen sind zunehmend mit Elektro-KFZ unterwegs. Wenn für Gäste auf dem Kundenparkplatz Ladepunkte angeboten werden, trägt das zu einer Aufwertung des Images als innovatives und umweltbewusst Unternehmen bei.
  4. Fördermöglichkeiten für Unternehmen nutzen
    Die Bundesregierung will den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge künftig noch stärker unterstützen. Über die bereits ausgeschöpften Fördermöglichkeiten sind in Kürze neue Förderangebote geplant, sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen. Das Gesamtvolumen beträgt 900 Millionen Euro. Beide Programme sollen in den kommenden Monaten starten.
  5. Treibhausgasminderungsquote
    Zudem können Unternehmen von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren. Als Betreiber eines Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen können Zusatzeinnahmen aus den Treibhausgaseinsparungen generiert werden. Seit 2022 haben private & gewerbliche Halter von Elektrofahrzeugen, aufgrund der im Gegensatz zum Verbrenner eingesparten CO2-Emissionen, Anspruch auf eine THG-Quote, die sie an quotenverpflichtete Industrieunternehmen verkaufen können. Informationen zur Nutzung von Fördermitteln und der THG-Quote erhalten Sie u. a. auch bei der TankE GmbH.

Was ist beim Aufbau der Ladeinfrastruktur zu beachten?

Die Bereitstellung einer effizienten Ladeinfrastruktur ist für Unternehmen bereits heute schon von großer Bedeutung. Eine gut konfigurierte Ladeinfrastruktur trägt dazu bei, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen allgemein zu fördern und die Nutzung von nachhaltiger Mobilität zu unterstützen. Es sollte daher von Anfang an eine skalierbare Infrastruktur geplant werden, die den Zubau weiterer Ladestationen ermöglicht, wenn die Nachfrage steigt. Diese wird nötig, wenn die Elektroflotte wächst oder weiteres Personal eingestellt wird. Folgende Aspekte sollten Sie dabei berücksichtigen:

  1. Gute Standortwahl und Zugänglichkeit
    Die Ladestationen sollten an strategisch günstigen Standorten positioniert werden, die sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter leicht erreichbar sind. Dies könnte in Parkhäusern, auf Firmenparkplätzen, in der Nähe von Eingängen oder in frequentierten öffentlichen Bereichen sein. Es sollte sichergestellt werden, dass die Ladestationen barrierefrei und benutzerfreundlich sind. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Ladestationen sicher sind, sowohl für die Elektrofahrzeuge als auch für die Benutzer. Dies schließt auch Schutzvorkehrungen gegen Vandalismus und unberechtigte Nutzung ein.
  2. Passende Ladeleistung und Lastmanagement
    Mit den bereitgestellten Ladepunkten sollten unterschiedliche Bedürfnisse abgedeckt werden. Schnellladestationen ermöglichen ein kurzfristiges Aufladen während kurzer Pausen, während normale Ladestationen über längere Parkzeiten hinweg aufladen können. Ein gutes Lastmanagement ist für die Nutzung von Ladesäulen und Wallboxen in Unternehmen essenziell. Es steuert die Ladevorgänge intelligent, verteilt den zur Verfügung stehenden Strom optimal, verhindert Lastspitzen und macht die Ladestationen im Unternehmen netzdienlich.
  3. Variable Bezahlmodelle und komfortable Ladeverwaltung
    Es sollten nutzerspezifische Bezahlmodelle bereitgestellt werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kunden und Mitarbeitern gerecht zu werden. Dies könnten beispielsweise Einmalzahlungen oder als Anreiz auch kostenlose Lademöglichkeiten sein. Am einfachsten ist es, wenn den Angestellten und Kunden der Ladestrom kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Daneben können Unternehmen ihren Angestellten Ladestrom steuerfrei zur Verfügung stellen (bis 2030), was als „steuerfreie Lohnerhöhung“ genutzt werden kann. Ansonsten ist eine Authentifizierung sowie Bezahlmöglichkeit notwendig. Bei der Produktwahl sollte daher auf die Möglichkeit für eichrechtskonformes Laden geachtet werden. Hierfür eignet sich eine intelligente E-Mobility Backend Software für das Monitoring der Ladevorgänge, damit Ladevorgänge optimal geplant und etwaige Störungen umgehend behoben werden können.
  4. Nutzung nachhaltiger Energiequellen
    Es sollte sichergestellt werden, dass die Energiequellen für die Ladestationen nachhaltig sind. Dies könnte durch unternehmenseigene Solaranlagen oder durch den Einkauf von Ökostrom gewährleistet werden. Die Ladelösung ist somit Teil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie und wirkt sich positiv auf das Unternehmensimage aus.

Welche Ladesäulen und Wallboxen für das Unternehmen?

Die Investition in eine passende Ladeinfrastruktur für E-Mobilität kann langfristig sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bieten, während sie gleichzeitig die Bedürfnisse von Kunden und Mitarbeitern erfüllt werden. Sie ist damit ein wichtiger Schritt Richtung Zukunftssicherheit und unternehmerischer Verantwortung. Wir setzen auf ausgewählte Hardware führender Hersteller, von der AC-Wallbox bis zur DC-Schnellladestation. Verfügbare Features wie IT-Backendanbindung, Eichrechtskonformität und Lastmanagement ermöglichen einen langfristigen und sicheren Betrieb. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung und klären Ihre individuellen Anforderungen.

Die Systemlösung von TankE 

Als einer der führenden Dienstleister für Ladeinfrastruktur bietet TankE schlüsselfertige Ladelösungen. Bei der Umstellung auf Elektromobilität im Unternehmen begleitet Sie TankE von der Entwicklung unternehmensindividueller Lösungen über die fachgerechte Installation bis hin zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebs und zur Abrechnung der Ladevorgänge. Wir betrachten Elektromobilität ganzheitlich – sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unsere schlüsselfertigen Ladelösungen.

 

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