THG-Quote für Ihre öffentlichen Ladepunkte und vollelektrischen Fahrzeuge.

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Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte und Halter von vollelektrischen Fahrzeugen

Geringes Risiko, wenig Aufwand und gut für’s Klima

Die THG-Quote ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, um klimaschädliche Treibhausgase zu reduzieren. TankE vermarktet Ihre THG-Quoten und schüttet Ihnen sämtliche Erlöse abzüglich einer Transaktionsgebühr aus.

 

Ihre Vorteile bei der Vermarktung Ihrer THG-Quoten über die TankE:

 

  • Bequem: Geringes Risiko und geringer Aufwand
  • Zusatzerlöse: Zusätzliche Erlöse durch THG-Quotenhandel erzielen
  • Gut für’s Klima: CO2-frei unterwegs sein und dafür mit einer Prämie belohnt werden
Elektroauto Laden in Natur mit Baum im Hintergrund

Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte

An öffentlichen Ladepunkten werden die THG-Quoten durch die Abgabe von Ladestrom generiert und entsprechend der abgegebenen Mengen jährlich berechnet. Senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular, um von unserem Service-Angebot für Geschäftskunden zu profitieren.

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E-Auto an Ladesäule mit Frau am Smartphone

Halter einzelner vollelektrischer Fahrzeuge

Erhalten Sie für den Verkauf der THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs eine Geldprämie für die gesparten CO2- Emissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen. Einfach den Fahrzeugschein hochladen und Ihre Daten eingeben – den Rest übernehmen wir.

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Mennekes TankE Ladestationen Fuhrpark

Für Ihren elektrischen Fuhrpark

Wenn Sie mehrere Fahrzeuge oder Nutzfahrzeuge registrieren möchten bzw. Ihre Firma über einen elektrischen Fuhrpark verfügt, profitieren Sie von unserem gesonderten Service-Angebot für Geschäftskunden. Senden Sie uns hierzu bitte eine Anfrage über das Kontaktformular.

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Häufige Fragen zur THG-Quote

Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen an eingesparten CO2- Emissionen Geld verdienen. Das geht durch die so genannte Treibhausgas­minderungsquote (THG-Quote), die Sie bei Kraftstoffproduzenten gutschreiben lassen und so eine jährliche Geld­prämie erhalten können.
Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, haben gesetzliche Vorgaben, wie viel Tonnen CO2 sie an die Umwelt abgeben dürfen. Bei einer Überschreitung der Vorgaben werden Strafzahlungen fällig. Vollelektrische Fahrzeuge unterschreiten diesen gesetzlichen CO2-Grenzwert und bekommen daher THG-Quoten zugeteilt. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre CO2-Emissionen ausgleichen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Dies fördert die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität.

Sie benötigen ein Elektrofahrzeug, welches mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben wird, um von der gesetzlichen Regelung zur THG-Quote zu profitieren. Ausgeschlossen sind daher Hybrid-, Plug-in- Hybrid- oder reine Verbrenner- sowie Wasserstofffahrzeuge.

 

Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie für elektrische Busse der Klasse M3.

Das Fahrzeug kann gekauft, finanziert oder geleast sein – um die THG-Quote zu erhalten, müssen Sie allerdings als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Sofern Sie als Fahrzeughalter des Firmen­fahrzeugs eingetragen sind und den Fahr­zeugschein vorliegen haben, sind Sie zur Teilnahme an der Registrierung berechtigt. Wenn Sie mehr als 10 Fahrzeuge registrieren möchten bzw. Ihre Firma über einen elektrischen Fuhrpark verfügt, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular uns. Dann können Sie von unserem besonderen Service-Angebot für Geschäftskunden profitieren.

Wir kontaktieren Sie automatisch zu Beginn des neuen Jahres und bitten um Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Quoten-Zertifizierung.

Nein, die THG-Quote kann nur für das aktuelle Jahr beantragt und ausgezahlt werden. Sie erhalten die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug beispielsweise erst im Dezember registrieren.

Die THG-Quote errechnet sich anhand verschiedener Faktoren. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist der Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wie viel CO2 rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird. Die verschiedenen Faktoren unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie Marktentwicklungen, die sich immer wieder verändern und damit auch auf die Quotenhöhe auswirken können.

Das Anlegen eines Benutzerkontos ist für die Beantragung der THG-Quote nicht erforderlich.

 

Als Betreiber öffentlicher Ladepunkte oder bei Nutzung unseres Serviceangebots für Ihren elektrischen Fuhrpark übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.

 

Als Halter einzelner vollelektrischer Fahrzeuge können Sie die Beantragung der THG-Quote selbst über unser Online-Portal abwickeln. Dort können Sie optional ein Benutzerkonto erstellen, um jederzeit den aktuellen Status Ihres Antrags zu sehen. THG-Quoten für weitere Fahrzeuge sowie für Folgejahre können dann schneller beantragt werden. Auch das nachträgliche Erstellen eines Benutzerkontos ist jederzeit möglich.

Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie für elektrische Busse der Klasse M3. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz legt hierfür Schätzwerte der jährlich anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms fest. Somit profitieren Sie auch als Kunde aus der Logistik & Lieferverkehr Branche von den THG-Quoten für Ihren elektrischen Fuhrpark.

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.

Beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs und dem damit verbundenen Wechsel des Fahrzeughalters stellt sich die Frage, ob der bisherige Fahrzeughalter die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat oder nicht. In diesem Zusammenhang gibt es zwei mögliche Szenarien:

  1. Die THG-Quote wurde noch nicht verkauft und kann vom neuen Fahrzeughalter an einen THG-Anbieter verkauft werden.
  2. Die THG-Quote wurde bereits vom vorherigen Fahrzeughalter für das laufende Jahr beantragt und kann nicht erneut verkauft werden. In diesem Fall sind Sie erst für das darauffolgende Jahr THG-Quoten berechtigt.

 

Wir können nicht feststellen, ob die THG-Quote bereits vom vorherigen Fahrzeughalter verkauft wurde. Bei unwissentlicher Doppeleinreichung wird der Antrag vom Umweltbundesamt abgelehnt.

Damit eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung der THG-Quoten Anträge für Elektrofahrzeuge gewährleistet werden kann, müssen Zulassungsbescheinigungen in folgendem Format übermittelt werden:

  • Ideal sind Bilddateien in einem gezippten Ordner. Benannt sind diese Bilder dann mit einem individuellen Namen pro Zulassungsbescheinigung mit einem Zusatz _front bzw. _back. Also beispielsweise 0001_front.jpg, 0001_back.jpg, 0002_front.jpg, 0002_back.jpg etc.
  • Folgende Bezeichnungen werden ebenfalls akzeptiert: ‚vorne‘, ‚hinten‘, ‚frontside‘, ‚backside‘, ‚vorderseite‘, ‚rückseite‘.
  • Durchmischte Dateien (z. B. PDFs und Bilder in einer ZIP-Datei) sind schwer bis unmöglich zu verarbeiten.