Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, welches Unternehmen beim Aufbau von nicht öffentlicher Schnelladeinfrastruktur für PKW und LKW unterstützt.

Wer erhält die neue Förderung?

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Aufgrund der hohen Laufleistungen der gewerblich genutzten Fahrzeuge in diesem Bereich, ist die Umstellung auf Elektromobilität ein wichtiger Hebel für die Erreichung von Klimaschutzzielen. Mit Schnelladeinfrastruktur können die Fahrzeuge auf Betriebshöfen, in Depots oder Firmenflottenparkplätzen kurzfristig auf- oder auch zwischengeladen werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden daher gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss sowie Installation und Tiefbau. Der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt liegt bei Ladeleistungen ab 50 kW bei 7.000 für Großunternehmen (GU) und 14.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bei Ladeleistungen über 150 kW ist sogar ein maximaler Förderbetrag von 15.000 Euro (GU) bzw. 30.000 Euro (KMU) pro Ladepunkte möglich. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Weitere Details gibt es hier: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

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