Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg

Bereits zum 1. Juli 2023 hat Baden-Württemberg einen neuen Förderaufruf für das Förderprogramm „Charge@BW“ gestartet. Bezuschusst wird die Beschaffung und Installation von öffentlichen Ladepunkten sowie die Errichtung von Ladeplätzen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Wer erhält die neue Förderung?

Von der Förderung für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg profitieren natürliche und juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Ladeinfrastruktur muss mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Die öffentliche Ladeinfrastruktur muss mindestens werktags (montags bis samstags) für je 12 Stunden öffentlich zugänglich sein. Die Hälfte (50 Prozent) der geförderten Ladepunkte darf auch exklusiv für das Laden von E-Taxis sowie E-Carsharing reserviert werden.

 

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften müssen die Elektroinstallationen das Gemeinschaftseigentum betreffen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation mit anschließendem Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladestationen in Baden-Württemberg (z.B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze oder Freizeiteinrichtungen).

 

Darüber hinaus werden vorbereitende Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für die (spätere) Installation von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gefördert. Die Anschaffung der Ladestation (Ladesäule oder Wallbox) wird hingegen nicht gefördert.

 

Weitere Details gibt es hier: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html

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