GEIG: Verpflichtende Regelungen zum Ladeinfrastrukturausbau für Unternehmen ab 1.1.2025

Jetzt schon auf die gesetzlichen Anforderungen für 2025 vorbereiten

Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden Unternehmen, Bauherren und Immobilienbesitzer zur Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos gesetzlich verpflichtet. Für Unternehmen bietet sich damit die Chance, neben dem Laden der eigenen Flotte sowohl das Mitarbeiterladen zu ermöglichen als auch attraktive Ladeoptionen für Kunden und Besucher zu schaffen.

 

Dabei gilt es schon heute für Unternehmen einiges zu beachten: Besonders wichtig ist diesbezüglich die gesetzliche Frist, ab dem 01.01.2025 als Eigentümer von bestehenden Nichtwohngebäuden, unabhängig von einer Renovierung, bei mehr als 20 Stellplätzen dafür zu sorgen, dass mindestens ein Ladepunkt am Standort errichtet wird. Hierauf können Sie sich bereits jetzt vorbereiten und die notwendigen Planungs- und Vorbereitungsschritte anstoßen.

 

Wie viel Ladeinfrastruktur verpflichtend geschaffen werden muss und wie viele Ladepunkte errichtet werden müssen, richtet sich dabei nach dem Gebäudetyp und der Anzahl vorgesehener Stellplätze am Unternehmenssitz. Verstöße gegen die genannte Rechtsvorschrift kann der Gesetzgeber mit einer Geldbuße ahnden.

 

Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort frühzeitig am steigenden Bedarf ausrichten
Vor dem Hintergrund, dass die Elektromobilität in Unternehmen dynamisch voranschreitet, sind bereits heute schon zahlreiche Fuhrparks teilelektrifiziert. Um die künftig weiter steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen (Vollelektrische Fahrzeuge oder Plug-in-Hybride) auch am Unternehmenssitz laden zu können, regelt das GEIG die Errichtung einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Neubauten sowie auch in Bestandsgebäuden. Dabei sind für Unternehmen die Regelungen zu Nichtwohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden relevant.

 

Regelungen des GEIG für Bestandsbauten
Das GEIG sieht nicht nur die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Neubauten vor, sondern auch für Bestandsgebäude. Alle Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen daher ab dem 1. Januar 2025 mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein. Zudem muss in Bestandsbauten, für die eine „größere“ Renovierung geplant ist, die Einrichtung einer angemessenen Ladeinfrastruktur vorbereitet werden. Das Gesetz spricht von größeren Renovierungen, wenn diese mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen. Ist das der Fall, muss eine passende Ladeinfrastruktur vorbereitet werden.

 

Dies betrifft alle elektrotechnischen Verbindungen, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen sowie die Strom- und Überspannungsschutzeinrichtungen, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladepunkten für die Elektromobilität notwendig sind. Darüber hinaus schreibt das GEIG vor, wie viele Ladepunkte errichtet werden müssen. Ein Ladepunkt bezeichnet dabei eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein E-Fahrzeug aufgeladen werden kann. Es geht also nicht um die Anzahl von zu installierenden Wallboxen oder Ladesäulen, sondern darum, an wie vielen Punkten ein Fahrzeug geladen werden kann.

 

Das gilt für Neubauten (Nicht-Wohngebäude):
Hat die Immobilie mehr als 6 Stellplätze, so muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden und zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

 

Das gilt für Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude):
Für Bestandsgebäude mit mehr als 10 Stellplätzen innerhalb des Gebäudes gilt bei größeren Renovierungen: Mindestens jeder fünfte Stellplatz muss mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden und zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Das gleiche gilt für Gebäude mit mehr als 10 angrenzenden Stellplätzen.
Für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder mehr als 20 an das Gebäude angrenzenden Stellplätzen gilt: Ab dem 1. Januar 2025 muss verpflichtend mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

 

Mehrwert schaffen: Ladeangebote für Mitarbeiter, Kunden und Externe

Mit der Installation von Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände können Unternehmen die fortschreitende Entwicklung der Elektromobilität schon heute nutzen und attraktive Zusatzangebote für Mitarbeiter sowie auch für Kunden und externe Gäste schaffen. Je nach Lage und Zugangsmöglichkeiten des Betriebsgeländes sollten Unternehmen bzw. Betreiber von Ladeinfrastruktur daher prüfen, ob die bereit gestellten Ladepunkte temporär (außerhalb der Betriebszeiten) oder auch dauerhaft für externe E-Fahrzeuge verfügbar gemacht werden können. Durch eine kostenpflichtige Nutzung können damit zusätzliche Erlösmöglichkeiten für den Betrieb entstehen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Nachhaltigkeit dank E-Mobilitätsangebot: Umwelt- und Klimaschutz rücken zunehmend in den Fokus. Diesbezüglich führt ein elektrifizierter Fuhrpark zu einem deutlich verringerten CO2-Ausstoß der Firmenflotte. Wird zudem der Ladestrom beispielsweise aus firmeneigenen Quellen bezogen (z. B. Photovoltaikanlage), ist die Nutzung besonders profitabel.
  • Verbessertes Arbeitgeber-Image und Mitarbeiterbindung durch Lademöglichkeiten vor Ort: Eine gute Ladeinfrastruktur macht Unternehmen für Angestellte, aber auch Bewerber und Bewerberinnen besonders attraktiv. Da Elektrofahrzeuge insbesondere auch für kürzere Strecken genutzt werden, wie z. B. den Weg zur Arbeit, wissen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen es sehr zu schätzen, wenn das Elektroauto während der Arbeitszeit geladen werden kann.
  • Erhöhte Kundenzufriedenheit: Auch externe Kunden und Besucher von Unternehmen sind zunehmend mit Elektro-KFZ unterwegs. Wenn also für Gäste auf dem Kundenparkplatz Ladepunkte angeboten werden, trägt dies zu einer Aufwertung des Images als innovatives und umweltbewusstes Unternehmen bei. Zudem vereinfacht dies die Anreise vor allem für Gäste mit weiteren Anreisestrecken, da somit die Suche nach einer Ladestation am Zielort entfällt.

 

Beispiele für interessante Kundenprojekte der TankE finden Sie hier.

 

Die Systemlösung von TankE
Als einer der führenden Dienstleister für Mobilitätslösungen bietet TankE schlüsselfertige Ladelösungen. Von der Fuhrparkanalyse über den Aufbau der Ladeinfrastruktur am Standort bis hin zu umfassenden Servicepaketen. Bei der Umstellung auf Elektromobilität im Unternehmen jeder Größenordnung begleitet Sie TankE von der Entwicklung unternehmensindividueller Lösungen über die fachgerechte Installation bis hin zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebs und zur Abrechnung der Ladevorgänge. Wir betrachten Elektromobilität ganzheitlich – sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unsere schlüsselfertigen Ladelösungen.

 

Wenn Sie mehr über E-Mobilität im Unternehmen erfahren möchten, können Sie kostenfrei unser Whitepaper dazu herunterladen.