Lademöglichkeiten für Fuhrpark, Dienstwagen, Mitarbeiter und Externe schaffen

Als Unternehmen können Sie die Lademöglichkeiten am Unternehmensstandort nicht nur für Ihren internen elektrischen Fuhrpark oder Dienstwagen bereitstellen. Mit der Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände können Unternehmen attraktive Zusatzangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für Kunden und externe Gäste schaffen und somit zusätzliche Einnahmen generieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Nachhaltigkeit dank E-Mobilitätsangebot: Umwelt- und Klimaschutz rücken zunehmend in den Fokus. Ein elektrifizierter Fuhrpark verringert den CO2-Ausstoß der Firmenflotte.
  • Verbessertes Arbeitgeber-Image und Mitarbeiterbindung durch Lademöglichkeiten vor Ort: Eine gute Ladeinfrastruktur macht Unternehmen für Angestellte, aber auch Bewerber und Bewerberinnen besonders attraktiv. Da Elektrofahrzeuge insbesondere auch für kürzere Strecken genutzt werden, wie z. B. den Weg zur Arbeit, wissen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen es sehr zu schätzen, wenn das Elektroauto während der Arbeitszeit geladen werden kann.
  • Erhöhte Kundenzufriedenheit: Auch externe Kunden und Besucher von Unternehmen sind zunehmend mit Elektro-KFZ unterwegs. Wenn also für Gäste auf dem Kundenparkplatz Ladepunkte angeboten werden, trägt dies zu einer Aufwertung des Images als innovatives und umweltbewusstes Unternehmen bei.

 

Für die Abwicklung der Ladevorgänge, die Verwaltung von Zugangsmöglichkeiten sowie die Abrechnung der kostenpflichtigen Ladevorgänge benötigt es ein leistungsstarkes E-Mobility Backend System. Unser TankE Business Partner Produkt ist die passende Lösung für Monitoring, Verwaltung und Abrechnung Ihrer Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort.

 

Beachten ist zudem, das Unternehmen, Bauherren und Immobilienbesitzer mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zur Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos gesetzlich verpflichtet werden. Wie Sie sich jetzt schon auf die gesetzlichen Anforderungen für 2025 vorbereiten, haben wir in einem Artikel zusammengefasst: GEIG: Verpflichtende Regelungen zum Ladeinfrastrukturausbau für Unternehmen ab 1.1.2025