Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern

Die flächendeckende Verfügbarkeit von Ladestationen ist ein zentraler Faktor für Elektroautofahrerinnen und -fahrer. Ein Großteil der Ladevorgänge findet allerdings zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Waren Wallboxen bisher vor allem in Garagen von Eigenheimen vorzufinden, wird inzwischen in Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern die Ladeinfrastruktur zunehmend zu einem wesentlichen Ausstattungsmerkmal. Aufgrund regelmäßig langer Standzeiten kann auf Parkplätzen und in Tiefgaragen von Wohn- und Gewerbeimmobilien effizient geladen werden. Hier erfahren Sie, wie die Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge speziell in Wohneigentümergemeinschaften abläuft und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

 

 

Planung ist der Schlüssel

Eine Objektbegehung in Kombination mit einer Lastgangmessung gibt Aufschluss über die vorhandenen Elektroinstallationen und die Möglichkeiten zur Installation von Ladeinfrastruktur. Dabei werden nicht nur die Kabelwege überprüft, sondern auch die optimale Positionierung der Ladestationen, die Schalt- und Verteilerschränke sowie die Leistungsfähigkeit des Anschlusses analysiert. Diese Daten dienen als Grundlage für einen detaillierten Umsetzungsplan.

 

 

Gemeinsame Investition, individuelle Ausstattung

In der Praxis hat es sich bewährt, die Tiefgarage oder Parkplätze durch eine gemeinsame Investition der Eigentümergemeinschaft vorzurüsten. Das beinhaltet den Anschluss an das Hauptstromnetz, Zählerschränke, Unterverteilungen, dynamische Lastmanagementsysteme und die entsprechende Verkabelung. Jeder einzelne Stellplatz wird dann individuell ausgestattet, inklusive Ladehardware, Kabeln und Integration in das Gesamtsystem sowie möglichen Abrechnungssystemen. Dies kann direkt durchgeführt werden oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der individuelle Bedarf zur Ausstattung des Ladeplatzes mit einer Wallbox besteht. Die Verwendung eines dynamischen Lastmanagement stellt sicher, dass die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf alle angebundenen Ladestationen verteilt werden kann.

 

 

Transparente Abrechnung für alle

Um die Stromversorgung effizient zu organisieren, empfiehlt sich ein gemeinschaftlicher Stromvertrag für die Elektromobilitätszähler, der über ein gemeinsames Konto abgerechnet wird. Die Abrechnung der einzelnen Stellplätze kann flexibel gestaltet werden, sei es durch ein monatlich genaues Abrechnungssystem oder durch Abschlagszahlungen, die am Jahresende abgerechnet werden, ähnlich einer Nebenkostenabrechnung. Die Anbindung aller Ladestationen an ein gemeinsames Backendsystem stellt dabei die Erfassung aller Ladevorgänge sicher.

 

 

Fördermöglichkeiten nutzen

In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme für den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Zum Beispiel werden in Nordrhein-Westfalen der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohneigentumsanlagen gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter progres.nrw . Auch in Baden-Württemberg werden Maßnahmen in Wohneigentümergemeinschaften gefördert. Die Richtlinien und Antragsinformationen sind auf der Website der l-bank.de verfügbar.

 

Die Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen ist somit eine gut durchdachte und förderfähige Investition in die Zukunft der Mobilität und somit auch in die Zukunftsfähigkeit und den Wert der Immobilie.

 

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