THG-Quote 2023: Prämie für vollelektrische Fahrzeuge und Ladestationen

Verkürzte Antragsfrist für THG-Quoten bis 15. November 2023

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, um Treibhausgase im Verkehr zu verringern. Seit 2022 können Halter privater E-Autos, E-Flottenbetreiber und seit 2019 Betreiber von öffentlichen Ladesäulen hierüber attraktive Zusatzerlöse erzielen. Voraussetzung für den Erhalt der THG-Prämie ist die rechtzeitige Beantragung, deren Frist für E-Autos und Flottenbetreiber in diesem Jahr deutlich vorverlegt wurde. In der Praxis werden mit der THG-Quote die Ladestrom-Mengen (bei Elektro-Fahrzeugen als Pauschale) an Dritte übertragen, die diese gebündelt an quotenverpflichtete Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – vermarkten.

 

Wesentlicher Bestandteil zur Berechnung der THG-Quote ist der Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wieviel CO2 rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird. Die verschiedenen Faktoren unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie Marktschwankungen, die sich immer wieder verändern und somit auch auf die Höhe der Quoten auswirken können.

Wer kann von THG-Quoten profitieren?

Privatpersonen: Halter von vollelektrischen Fahrzeugen
Jeder Halter eines Elektrofahrzeugs ist zur Beantragung der THG-Quote berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass das KFZ vollelektrisch betrieben wird. Ausgeschlossen sind Hybrid-, Plug-in- Hybrid- oder reine Verbrenner- und Wasserstoff-Fahrzeuge. Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge sowie für elektrisch betriebene Busse. Der Anspruch gilt gleichermaßen für gekaufte, finanzierte oder geleaste Fahrzeuge. Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen die Daten des Fahrzeughalters im Fahrzeugschein registriert werden. Besitzer eines Firmenfahrzeugs sind ebenfalls zur Teilnahme an der Registrierung berechtigt.

Unternehmen: Betreiber elektrischer Fahrzeug-Flotten
Insbesondere auch Flottenbetreiber können mit dem Verkauf ihrer THG-Quoten attraktive zusätzliche Einnahmequellen generieren und damit die Kosten für den eigenen Fuhrpark senken. Auch hier wird vorausgesetzt, dass diese Fahrzeuge vollelektrisch betrieben werden. Die Fahrzeugflotte kann über einen Dienstleister – z. B. die TankE GmbH – für den Quotenhandel angemeldet werden. Nach Anmeldung und Überprüfung durch das Umweltbundesamt wird die THG-Prämie vom Servicedienstleister abzüglich einer festgelegten Transaktionsgebühr an das Unternehmen überwiesen. Während Privatpersonen die THG-Einnahmen ihres Elektroautos nicht versteuern müssen, gilt die THG-Prämie für Flottenbetreiber in der Regel als Betriebseinnahme und ist somit zu versteuern.

Betreiber öffentlicher Ladepunkte
Auch Betreiber öffentlicher Ladepunkte können THG-Quoten erhalten. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist und bei der Bundes Netz Agentur (BNetzA) angemeldet wurde. Gesetzliche Grundlage für die THG-Quote für öffentliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung (LSV) und die 38. Verordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV). Da Ladevorgänge je nach Fahrzeug und Batteriestand mehrere Stunden dauern können, muss eine öffentliche Ladestation eine entsprechend lange Nutzung für Dritte ausdrücklich erlauben. Der erzielbare Erlös für die THG-Quote von öffentlichen Ladestationen wird anhand des Marktpreises pro Tonne CO2 Äquivalent ermittelt, woraus sich rechnerisch ein Betrag pro geladene Kilowattstunde ermitteln lässt. Der Marktpreis hat im Jahr 2023 allerdings starken Schwankungen unterlegen.

Neue Festsetzung für 2023: Kürzere Beantragungsfristen und höhere Prämien für Elektro-Nutzfahrzeuge
Für 2023 hat die Bundesregierung im Juni dieses Jahres einen neuen Verordnungsentwurf für den Handel mit THG-Quoten verabschiedet. Darin wird bestimmt, die Frist zur Einreichung der THG-Quoten beim Umweltbundesamt zu verkürzen. Für Halter von E-Fahrzeugen und E-Flottenbetreiber wurde die Frist auf den 15. November des Beantragungsjahres – d.h. des laufenden Jahres – festgeschrieben und somit deutlich vorverlegt.

 

Neben der Fristverkürzung hat die Regierung auch festgelegt, welche Fahrzeugklassen für den Bezug von THG-Prämien zugelassen sind. Das Umweltbundesamt wird künftig nur noch THG-Quoten für Fahrzeugklassen bewilligen, für die laut Mitteilung im Bundesanzeiger vom 10. August 2023 neue Schätzwerte festgelegt wurden. Angesetzt wurden die Schätzwerte für die folgenden Fahrzeugklassen:

  • Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW): 2.000 kWh,
  • Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge): 3.000 kWh,
  • Fahrzeuge der Klasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge): 20.600 kWh,
  • Fahrzeuge der Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge): 33.400 kWh
  • Fahrzeuge der Klasse M3 (Busse): 72.000 kWh

 

Von der neuen Regelung profitieren insbesondere elektrische Nutzfahrzeuge und E-Lkw, für die neue eigene Schätzwerte festgelegt wurden. Bislang wurden diese Fahrzeuge wie Pkw behandelt. Durch den Schätzwert wird der Anteil des Stroms anrechenbar, der nicht über öffentlich zugängliche Ladepunkte entnommen wurde. Dies führt zu entsprechend höheren THG-Prämien für die betroffenen Fahrzeuge, da sich die Berechnungsgrundlage verändert hat.

Schnelles Handeln ist gefragt: So erhalten Sie noch die THG-Quote für 2023

Service für Privatkunden
Mit Verkürzung der Antragsfrist für THG-Quoten für Elektrofahrzeuge ist nun jedoch schnelles Handeln gefragt, um die THG-Prämie für 2023 noch zu erhalten. Verschiedene Dienstleister unterstützen bei der fristgerechten Beantragung von THG-Quoten, so auch die TankE GmbH. Für Privatkunden bieten wir ein Webportal an und übernehmen die komplette Vermarktung Ihrer THG-Quoten für Sie – einfach und unkompliziert. Nach Abgabe des Antrags über unser Webportal und nach Prüfung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie einen fixen Betrag auf Ihr Konto überwiesen.

 

Wichtig: Anträge für das laufende Jahr können wir noch bis zum 31.10.2023 entgegennehmen, um diese fristgerecht beim Umweltbundesamt einzureichen.

Service für Geschäftskunden und Betreiber von E-Flotten
Als Geschäftskunde und Betreiber einer Elektro-Flotte können Sie die THG-Quoten direkt über die TankE GmbH beantragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die THG-Quote nur für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt werden kann. Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine rückwirkende Geltendmachung somit nicht mehr möglich.

 

Um die Quote zu erhalten, können Sie Ihre Elektrofahrzeuge ganz einfach in unserem THG-Quoten Portal registrieren. Nach der Registrierung laden Sie ein Foto oder Scan des jeweiligen Fahrzeugscheins über die Plattform hoch. Auf Basis der darin enthaltenen Daten kann die THG-Quote berechnet werden. Anschließend werden Ihre Daten geprüft und beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der CO2-Einsparungen eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird der vereinbarte Betrag auf das hinterlegte Firmenkonto ausgezahlt.

 

Bei Registrierung von mehr als 10 Fahrzeugen oder Nutzfahrzeugen, senden Sie uns hierzu eine Anfrage direkt über das Kontaktformular auf unserer Website.

 

Wichtig: Anträge für das laufende Jahr können wir noch bis zum 31.10.2023 entgegennehmen, um diese fristgerecht beim Umweltbundesamt einzureichen.

Service für Betreiber öffentlicher Ladepunkte
Auch bei der Beantragung von THG-Prämien für Betreiber öffentlicher Ladepunkte können Sie das Service-Angebot der TankE GmbH nutzen (das Angebot gilt ausschließlich für Geschäftskunden). Senden Sie uns dafür bitte ebenfalls eine Anfrage über das Kontaktformular zu. Da an öffentlichen Ladepunkten die THG-Quoten anhand der tatsächlich abgegebenen Strommenge berechnet wird, gelten für deren Beantragung andere Fristen. Der tatsächliche Verbrauch Ihrer Ladesäulen kann für das Jahr 2023 noch bis Januar 2024 gemeldet werden.

 

Für TankE Business Partner, die unser Produkt zur Verwaltung und Abrechnung von Ladestationen an ihrem Standort nutzen, können wir die dafür benötigten Energiemengen, die an der Ladestation abgegeben wurden, unkompliziert ermitteln.

Die Systemlösung von TankE

Als einer der führenden Dienstleister für Ladeinfrastruktur bietet TankE schlüsselfertige Ladelösungen. Von der Standortanalyse über den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Unternehmen sowie in Wohn- und Gewerbeimmobilien bis hin zu umfassenden Service- und Dienstleistungspaketen. Bei der Umstellung auf Elektromobilität begleitet TankE von der Entwicklung individueller Lösungen über die fachgerechte Installation bis hin zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebs und zur Abrechnung der Ladevorgänge.