Warum brauchen moderne Immobilien Ladelösungen?

Wie Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien von Ladeinfrastruktur profitieren

Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft bietet viele Vorteile und Chancen für Haus- und Wohnungsbesitzer. Zahlreiche Argumente sprechen für den Ausbau von E-Mobilität in Wohn- und Gewerbeimmobilien, insbesondere auch die steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur in privaten und gewerblichen Liegenschaften.

 

Fahrzeuge mit Elektroantrieb leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz im Verkehrssektor. Auch die Politik setzt den Schwerpunkt für die Verkehrswende im Individualverkehr (privat und gewerblich) und somit auf den Ausbau der Elektromobilität: Laut Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2030 zwischen sieben und zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Die Zahl der Elektrofahrzeuge wird also stetig ansteigen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Nachfrage nach Immobilien, die über Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge verfügen, deutlich wachsen. Deshalb sollten bereits jetzt die Grundvoraussetzungen geschaffen werden, um eine steigende Nachfrage von E-Mobilisten bedienen zu können. Erforderlich ist hierfür ein umfangreiches Netz an Ladepunkten im öffentlichen und privaten Raum, um den stetig wachsenden Bedarf zu decken.

 

Dafür bedarf es ausreichender Ladeangebote an Orten des öffentlichen und privaten Lebens, wo regelmäßig anfallende Standzeiten effizient zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden können. Dazu zählen neben öffentlichen Ladestationen vor allem auch Wohn- und Gewerbeimmobilien, wo E-Fahrzeuge abgestellt werden und in Standzeiten aufgeladen werden können (60 – 85 % der Ladevorgänge).

Grafik - Typische Standorte für Ladeinfrastruktur

Welche Vorteile bieten Ladelösungen in Wohn- und Gewerbeimmobilien?

  1. Erhöhte Nachfrage nach Lademöglichkeiten von Mietern befriedigen
    Immobilien mit Ladestationen werden für potenzielle Mieter oder Käufer immer attraktiver. Für die aktuelle und künftig dynamische Entwicklung der E-Mobilität ist das Laden zu Hause (oder am Arbeitsplatz) ein zentraler Baustein. In Einfamilienhäusern lässt sich das aktuell leichter umsetzen als in Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommt, dass gerade in den Städten, wo der Verkehr am stärksten ist, mit Hilfe von Elektroautos der CO2 -Ausstoß reduziert werden soll. Doch in den Städten wohnen die Menschen eher in Mehrfamilienhäusern, die im besten Fall eine Tiefgarage oder Stellplätze haben. Allerdings sind diese meist nicht oder nur unzureichend mit Lademöglichkeiten ausgestattet. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Lademöglichkeiten in Wohnobjekten und Unternehmen deutlich zunehmen wird und das Vorhandensein von Ladepunkten künftig von vielen Käufern und Mietern als Standard vorausgesetzt wird.
  2. Wettbewerbsvorteile & Wirtschaftlichkeit erhöhen
    Immobilienentwickler und Eigentümer, die frühzeitig in moderne Ladeinfrastruktur investieren, können sich positiv von der Konkurrenz abheben. Dies wird signifikant dazu beitragen, die Vermietungs- oder Verkaufsquote zu erhöhen. Aber nicht nur in der Außenwirkung, sondern auch finanziell profitieren Anbieter von Ladestationen davon, Immobilien – insbesondere auch Gewerbeimmobilien – mit Ladeinfrastruktur auszurüsten. Durch das Angebot von privaten Ladelösungen können Zusatzerträge generiert werden, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus der Bereitstellung von Ladestationen für Mieter oder Nutzungsgebühren von Besuchern.Insgesamt bietet die Integration von Elektromobilität in die Immobilienwirtschaft sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile und bereitet die Immobilienbranche auf die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse vor.
  3. Nachhaltigkeit fördern und Zukunftssicherheit gewinnen
    Die Förderung der Elektromobilität trägt zur Verminderung von CO2-Emissionen und Luftverschmutzung bei. Dies kann das Image der Immobilie als umweltbewusste und nachhaltige Wahl stärken. Da Elektromobilität künftig weiter zunehmen wird, ist die Integration von Ladestationen in die Immobilienplanung eine langfristige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie. Lademöglichkeiten werden bald zur geforderten Grundausstattung von Wohn- und Gewerbeimmobilien gehören. Jetzt in Ladelösungen zu investieren, stellt damit die bessere Vermietbarkeit und die Zukunftsfähigkeit der Immobilie sicher.
  4. Immobilienwert steigern
    Mit der Installation von Ladestationen setzen EigentümerInnen und InvestorInnen ein Zeichen für dem Klimaschutz. Zugleich werden Immobilien mit Ladeinfrastruktur mittel- und langfristig weiter an Wert gewinnen, da sie den künftigen Anforderungen der Elektromobilität gerecht werden. Dies wirkt sich positiv auf den Wiederverkaufswert oder die Vermietungschancen aus. Durch die Ausstattung der Liegenschaft mit der Vorinstallation bzw. der Installation von Ladepunkten für Mieter, sowohl für Wohnungs- wie auch Gewerbenutzer, wird die Attraktivität und Vermarktbarkeit der Objekte deutlich erhöht und führt zu langfristigen Wettbewerbsvorteilen gegenüber anderen Liegenschaften.

Rechtssicher planen und investieren

In Deutschland wurden mit in Kraft treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WeMoG) und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verbindliche gesetzliche Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur definiert, um den Übergang zur Elektromobilität zu unterstützen. Um Rechtssicherheit für Eigentümer und Mieter zu bieten, aber auch um Leitplanken für das Laden in und an Immobilien zu setzen, wurden entsprechende Anpassungen im WeMOG und im GEIG vorgenommen.

 

Da der gesetzliche Rahmen schon heute Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, Immobilien mit Ladeinfrastruktur auszustatten, nachstehend in Kürze einige Eckdaten zum Rechtsrahmen. Details zum WeMoG finden Sie unter BMJ.

 

Der Rechtsrahmen: GEIG und WEMoG

Das Thema Elektromobilität ist seit Längerem in der Gesetzgebung angekommen. So legt beispielsweise das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) fest, dass bei Neubauten die Rahmenbedingungen für eine Ladeinfrastruktur eingeplant werden müssen. Bei bestehenden Immobilien muss jetzt nachgerüstet werden.

 

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) spricht Wohnungseigentümern das Anrecht auf eine Lademöglichkeit an Ihrem eigenen Parkplatz und auf dem Außenparkplatz zu. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann damit die eigene Wallbox oder Ladestation nicht untersagen, aber über die Art der Durchführung der Maßnahme mitentscheiden. Daher benötigen Eigentümer vor der Installation den Beschluss der Eigentümerversammlung.

 

Die Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durch das WEMoG soll im Wesentlichen die Mobilitätswende und den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Wohn- und Immobilienwirtschaft in Deutschland fördern. Die Novelle behandelt u.a. Erleichterungen für bestimmte bauliche Maßnahmen, mit denen eine Ladeinfrastruktur errichtet werden soll, sowie das Zusammenspiel zwischen Mietergemeinschaft und Wohnungseigentümern.

 

Wesentliche Regelungen des WEG in Bezug auf den Ladeinfrastrukturausbau sind die vertragliche Einräumung von Sondereigentum für Freiflächen oder Stellplätze sowie die Voraussetzungen für den Beschluss baulicher Veränderungen. Eine Beschlussfassung bei baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen, ist demzufolge grundsätzlich mit einfacher Mehrheit möglich (§20 WEG). Außerdem wird im WEG festgelegt, wer die Kosten für die Baumaßnahmen trägt (§21 WEG). Diese tragen grundsätzlich die Eigentümer, denen die Maßnahme gestattet wurde oder auf deren Verlangen hin sie von der Gemeinschaft durchgeführt wurde. Auf sämtliche Eigentümer können diese Kosten verteilt werden, soweit der Maßnahme mit zwei Drittel-Mehrheit zugestimmt wurde oder deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes amortisieren.

 

Die wichtigsten Neuerungen des WEG im Überblick:

  • Der Zustimmungsprozess für bauliche Maßnahmen am Gebäude wird erleichtert
  • Arbeiten zur Modernisierung und Sanierung an Wohngebäuden werden erleichtert, z. B. Maßnahmen für die Elektromobilität, für eine energetische Sanierung und für den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
  • Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen und Freiflächen
  • Erweiterung der Befugnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie deren Rechte und Pflichten
  • Anpassung zur Beschlussfähigkeit von Eigentümerversammlungen
  • Konkretisierung der Stellung und der Tätigkeiten des Hausverwalters
  • Kostenverteilung bei baulichen Maßnahmen

 

Laut der aktuellen Gesetzeslage müssen Immobilien mit den technischen Voraussetzungen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur ausgestattet werden: Es ist vorgesehen, sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude mit Leitungsinfrastruktur für Lademöglichkeiten auszurüsten. Im Einzelnen:

  • Bei Renovierungen von Bestandsgebäuden: bei mehr als 10 Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
  • Bei Neubauten: Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet sein.

 

Insbesondere bei Neubauten ist es wichtig, solche infrastrukturellen Anforderungen bei der Planung von Anfang an zu berücksichtigen. Ein stufenweiser Auf- und Ausbau von Lademöglichkeiten ist dann wesentlich kosteneffizienter möglich als eine Nachrüstung im Bestandsgebäude.

Wie können Ladestationen für Eigentümergemeinschaft errichtet werden?

Im Folgenden einige Tipps, was Immobilieneigentümer bzw. Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft tun müssen, wenn Ladepunkte in der Tiefgarage oder auf dem Außenparkplatz installiert werden sollen:

  1. Eigentümergemeinschaft informieren und Mitstreiter finden
    Das WeMoG entbindet nicht von der Pflicht, die Wohnungseigentümergemeinschaft frühzeitig in das Projekt Ladestation(en) einzubeziehen, denn sie hat Mitspracherecht bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Zudem ist es sinnvoll, eine ganzheitliche Lösung zu wählen oder zumindest alle Stellplätze für den späteren Ausbau mit Ladeinfrastruktur vorzurüsten.
  2. Standortcheck durchführen
    Die Installation von Ladesäulen oder Wallboxen muss durch einen Elektrofachbetrieb oder ein qualifiziertes Fachunternehmen – wie z. B. TankE durchgeführt werden. Dieser sollte zunächst einen Standortcheck vornehmen. Dabei wird Folgendes geprüft:

    1. Anschlussleistung: Die Anschlussleistung der Immobilie ans Stromnetz muss die zusätzliche Last der ladenden Elektroautos tragen können. Um die Anschlussleistung des bestehenden Hausanschlusses nicht kostenintensiv erhöhen zu müssen, sollte eine Ladelösung mit integriertem Lastmanagement gewählt werden. Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Anschlussleistung optimal auf die verschiedenen Ladestationen. Wo immer mehrere Elektroautos gleichzeitig laden – also etwa in Unternehmen, in Hotels, auf Parkflächen oder in Mehrfamiliengebäuden – ist eine intelligente Ladesteuerung notwendig. Da der Netzanschluss vieler Gebäude nicht für den zusätzlichen Verbrauch, der durch das Laden von Elektroautos entsteht, ausgelegt ist, kann es ohne die Verwendung eines Lastmanagements zu einer Überlastung des bestehenden Hausanschlusses kommen. Dabei ist die Nutzung eines Lastmanagements in der Regel kostengünstiger als die Erweiterung des bestehenden Hausanschlusses. Ein intelligentes Lastmanagement stellt somit das kostenoptimierte Laden aller Elektroautos in der Liegenschaft sicher.
    2. Elektroinstallation: Der Fachbetrieb sollte die Elektroinstallation direkt vor Ort prüfen. Dazu zählt, ob der Verteilerkasten ausreichend Platz für den zusätzlichen Stromzähler bietet und zusätzliche Sicherungen und Schutzschalter notwendig sind. Alle verfügbaren Ladeprodukte sind von Werk aus mit Lastmanagement und FI-B Schalter ausgestattet. Der Elektriker muss also lediglich einen entsprechend dimensionierten Abgang zur Verfügung stellen.
    3. Kostentreiber identifizieren: Zudem sollten unnötige Kostentreiber identifiziert werden, wie z. B. veraltete oder nicht ausreichende Elektroinstallationen oder unnötig lange Verlegewege für Leitungen.
  3. Installation, Inbetriebnahme und Wartung
    Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt ebenfalls durch ein qualifiziertes Fachunternehmen. Nach Beschlussfassung wird der erforderliche Umfang der Installationsarbeiten festgelegt und geklärt, ob das Projekt ganzheitlich oder in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Nach Errichtung der Grundinfrastruktur und der Ausstattung der Stellplätze, ist diese bereit zur Nutzung. Der Betrieb kann beispielsweise von einem Full-Service Anbieter erbracht werden, der sich sowohl um die Versorgung der Ladepunkte mit Grünstrom, die Anbindung der Ladepunkte an ein E-Mobility Backend-System zur Verwaltung sowie die Abrechnung des Ladestroms gegenüber den Nutzern als auch den technischen Service (Wartung, Entstörung, etc.) kümmert. Der Betriebsumfang kann je nach Immobiliengröße variieren und lässt sich auf die jeweiligen Anforderungen je Immobilie anpassen.

Die Systemlösung von TankE 

Als einer der führenden Dienstleister für Ladeinfrastruktur bietet TankE schlüsselfertige Ladelösungen. Von der Standortanalyse über den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Gewerbeimmobilien bis hin zu umfassenden Servicepaketen. Bei der Umstellung auf Elektromobilität in Liegenschaften begleitet TankE von der Entwicklung individueller Lösungen über die fachgerechte Installation bis hin zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebs und zur Abrechnung der Ladevorgänge.

 

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