Skip to main content
10. Juli 2025

Ohne Blockiergebühr über Nacht laden

Ab dem 1. August 2025: Anpassung des gebührenfreien nächtlichen Zeitraums

Seit jeher erheben wir beim Ad-hoc-Laden an unseren öffentlichen AC-Ladestationen nachts keine Belegungsgebühr (häufig bezeichnet als Blockiergebühr). So können Nutzerinnen und Nutzer ihr Elektrofahrzeug bequem über Nacht laden und morgens mit vollem Akku starten.

Bisher galt der nächtliche gebührenfreie Zeitraum zwischen 19 Uhr und 7 Uhr. Zum 1. August 2025 passen wir diesen Zeitraum an. Künftig gilt: Zwischen 21 Uhr und 9 Uhr fällt an unseren öffentlichen AC-Ladestationen beim Ad-hoc-Laden keine Belegungsgebühr an. Die 240 Freiminuten bleiben unverändert und starten mit Beginn des Ladevorgangs. Die Höhe der Belegungsgebühr bleibt ebenfalls unverändert.

Eine Belegungsgebühr wirkt auf den ersten Blick vielleicht lästig. Doch gerade in Städten wie Köln mit hohem Parkdruck ist sie unerlässlich, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen fairen Zugang zu unseren Ladepunkten zu ermöglichen. Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Komfort – ob für Berufstätige unter der Woche oder für alle, die am Wochenende lieber ausschlafen statt umparken möchten. – sagt Jörn Hansen, Leiter Unternehmensentwicklung.

Beispiel: Ein Ladevorgang startet um 17 Uhr

Wer sein Fahrzeug um 17 Uhr anschließt, nutzt zunächst die 240 Freiminuten (bis 21 Uhr). Ab dann greift automatisch der neue gebührenfreie Nachtzeitraum – bis 9 Uhr am nächsten Morgen. Anschließend fällt die Belegungsgebühr an, wenn das Fahrzeug nicht umgeparkt wird.

Grafik zu Blockiergebühren -Beispiel eines Ladevorgangs 17 bis 09 Uhr

Warum gibt es überhaupt eine Belegungsgebühr?

Um eine faire Nutzung unserer Ladepunkte für alle zu gewährleisten, erheben wir zusätzlich zu den regulären Ladetarifen eine Belegungsgebühr. Mit Beginn des Ladevorgangs registriert das Abrechnungssystem die Dauer des Ladevorgangs. Nach Ablauf der gewährten Freiminuten (240 Minuten an AC-Ladestationen, 60 Minuten an DC Ladestationen) wird dann eine Belegungsgebühr fällig.

Dieser Zeitraum ist ausreichend um an AC-Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung ca. 200 km Reichweite und mit 22 kW Ladeleistung sogar ca. 400 km Reichweite nachzuladen. So wird vermieden, dass die Ladepunkte über den eigentlichen Ladevorgang hinaus unnötig lange blockiert werden. Ob die maximale Ladeleistung ausgenutzt werden kann, ist abhängig vom Fahrzeugmodell – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hersteller.

Gilt die Belegungsgebühr nur beim Ad-hoc-Laden oder auch bei der Nutzung externer Ladekarten und Apps?

Unsere Regelungen zur Belegungsgebühr gelten ausschließlich beim Ad-hoc-Laden. Wie die Belegungsgebühr durch externe Anbieter von Ladekarten oder Apps umgesetzt wird, ist vertraglich zwischen den Nutzerinnen und Nutzern und ihrem jeweiligen Anbieter geregelt. Als Betreiber der Ladestationen haben wir keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe sowie in welchem Zeitraum eine Belegungsgebühr durch externe Anbieter im Roaming erhoben wird.