THG-Quoten für Flotten und Fuhrparks.
Jetzt AnfragenTHG-Quoten für elektrische Flotten und Fuhrparks
Zusatzerlöse für Ihren Fuhrpark – mit minimalem Aufwand
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, das Unternehmen mit vollelektrischen Fahrzeugen belohnt: Wer auf Elektromobilität setzt, kann die damit verbundenen Einsparungen an CO2-Äquivalenten gegenüber fossilen Kraftstoffen zertifizieren und jährlich als Erlös vermarkten. TankE übernimmt die komplette THG-Quoten-Vermarktung für Ihren Fuhrpark – von der Antragstellung bis zur Auszahlung, abzüglich einer transparenten Transaktionsgebühr.
Ihre Vorteile bei der THG-Quoten Vermarktung über TankE:
- Bequem: TankE übernimmt die komplette Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Sie müssen lediglich die Fahrzeugscheine Ihres Fuhrparks einreichen.
- Zusatzerlöse: Verwandeln Sie Ihre elektrische Flotte in eine jährliche Einnahmequelle – ohne zusätzliche Investitionen.
- Skalierbar: Ob 5 oder 200 Fahrzeuge – gebündelte Abwicklung für alle vollelektrischen Fahrzeuge Ihres Fuhrparks.
- Alle Fahrzeugklassen: Von Dienstwagen und PKW-Flottenfahrzeugen über leichte Nutzfahrzeuge bis hin zu E-LKW – TankE vermarktet die THG-Quoten für Ihren gesamten elektrischen Fuhrpark.
So funktioniert die THG‑Quote für Flotten und Fuhrparks
Mit der THG-Quote können Flottenbetreiber und Fuhrparkverantwortliche jährliche Zusatzerlöse erzielen, indem sie die gesetzlich anerkannten Treibhausgas-Einsparungen ihrer vollelektrischen Fahrzeuge zertifizieren und vermarkten lassen. Dies geschieht durch eine jährliche Pauschalprämie pro Fahrzeug – sowohl für E-Autos (M1) als auch für elektrische Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) und Elektrobusse (M3).
Senden Sie uns einfach eine Anfrage über das Kontaktformular, um von der THG-Quoten Vermarktung für Flotten und Fuhrparks mit vollelektrischen Fahrzeugen zu profitieren.
Häufige Fragen zur THG-Quote
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Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen von eingesparten Emissionen als CO2-Äquivalenten profitieren. Das geht durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Sie bei Kraftstoffproduzenten gutschreiben lassen und so eine jährliche Geldprämie erhalten können. Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, haben gesetzliche Vorgaben, wie viel Tonnen Treibhausgase sie an die Umwelt abgeben dürfen. Bei einer Überschreitung der Vorgaben werden Strafzahlungen fällig. Vollelektrische Fahrzeuge unterschreiten diesen gesetzlichen Grenzwert und bekommen daher THG-Quoten zugeteilt. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen ausgleichen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Dies fördert die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität.
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Sie benötigen ein Elektrofahrzeug, welches mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben wird, um von der gesetzlichen Regelung zur THG-Quote zu profitieren. Ausgeschlossen sind daher Hybrid-, Plug-in- Hybrid- oder reine Verbrenner- sowie Wasserstofffahrzeuge. Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie für elektrische Busse der Klasse M3. Das Fahrzeug kann gekauft, finanziert oder geleast sein – um die THG-Quote zu erhalten, müssen Sie allerdings als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sein.
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Die THG-Quote muss jährlich neu beantragt werden. Damit dies so einfach wie möglich geht, schließen Sie mit uns zunächst einen Rahmenvertrag. Für die jährliche Beantragung benötigen wir dann nur Ihren Fahrzeugschein. So profitieren auch neu hinzugekommene Fahrzeuge in Ihrer Flotte von der THG-Quote des aktuellen Jahres.
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Nein, die THG-Quote kann nur für das aktuelle Jahr beantragt und ausgezahlt werden. Sie erhalten die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug beispielsweise erst im Oktober anmelden.
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Die Höhe der THG-Quote errechnet sich anhand verschiedener Faktoren. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist der Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wie viel CO2-Äquivalente rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird. Die verschiedenen Faktoren unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie Marktentwicklungen, die sich immer wieder verändern und damit auch auf die Quotenhöhe auswirken können.
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Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie für elektrische Busse der Klasse M3. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz legt hierfür Schätzwerte der jährlich anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms fest. Somit profitieren Sie auch als Kunde aus der Logistik & Lieferverkehr Branche von den THG-Quoten für Ihren elektrischen Fuhrpark.
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Für die Beantragung von THG-Quoten für vollelektrische Fahrzeuge benötigen wir bis spätestens 15. Oktober die Zahlungsbescheinigung (Teil 1) als Nachweis.
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Bei Kauf oder Leasing eines gebrauchten Elektrofahrzeugs und dem damit verbundenen Wechsel des Fahrzeughalters stellt sich die Frage, ob der bisherige Fahrzeughalter die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat oder nicht. In diesem Zusammenhang gibt es zwei mögliche Szenarien:
- Die THG-Quote wurde noch nicht beantragt und kann vom neuen Fahrzeughalter beantragt werden.
- Die THG-Quote wurde bereits vom vorherigen Fahrzeughalter für das laufende Jahr beantragt und kann nicht nicht mehr beantragt werden. In diesem Fall sind Sie erst für das darauffolgende Jahr THG-Quoten berechtigt.
Wir können nicht feststellen, ob die THG-Quote bereits vom vorherigen Fahrzeughalter beantragt wurde. Bei unwissentlicher Doppeleinreichung wird der Antrag vom Umweltbundesamt abgelehnt.
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Auch für öffentliche Ladesäulen und Wallboxen können Sie THG-Quoten erhalten. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.