THG-Quoten für Ladesäulen und Wallboxen.
Jetzt AnfragenTHG-Quoten für öffentliche Ladesäulen und Wallboxen
Zusatzerlöse für Ihre Ladeinfrastruktur – mit minimalem Aufwand
Die THG-Quote ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, das Betreiber öffentlicher Ladesäulen und Wallboxen für die Abgabe von Ladestrom belohnt: Die abgegebenen Strommengen werden in anrechenbare Einsparungen an CO2-Äquivalenten gegenüber fossilen Kraftstoffen umgerechnet und jährlich als Erlös vermarktet. TankE übernimmt die komplette THG-Quoten-Vermarktung für Ihre Ladeinfrastruktur – abzüglich einer transparenten Transaktionsgebühr. Bei durch uns verwalteten Ladepunkten werden die Strommengen automatisch und ohne manuellen Aufwand ermittelt.
Ihre Vorteile bei der THG-Quoten Vermarktung über TankE:
- Bequem: TankE übernimmt die komplette Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
- Zusatzerlöse: Verwandeln Sie Ihre Ladeinfrastruktur in eine jährliche Einnahmequelle – ohne zusätzliche Investitionen.
- Skalierbar: Ob einzelne Wallboxen oder großer Ladepark – gebündelte Abwicklung für alle Ihre öffentlichen Ladepunkte.
- Business-Service: Für Ihre öffentlichen Ladepunkte, die wir in unserem E-Mobility Backend verwalten, ermitteln wir die Strommengen automatisch für Sie. Für andere öffentliche Ladepunkte benötigen wir die Angaben von Ihnen.
So profitieren Betreiber von Ladesäulen und Wallboxen von der THG-Quote
An öffentlichen Ladestationen werden die THG-Quoten jährlich anhand der abgegebenen Strommengen berechnet. Ob Kommunen, Stadtwerke oder gewerbliche Betreiber – alle öffentlichen Ladepunkte sind für die THG‑Prämie berechtigt. Für Ihre öffentlichen Ladestationen, die wir im Rahmen von TankE Business Partner in unserem E-Mobility Backend verwalten, ermitteln wir die Strommengen automatisch. Für andere öffentliche Ladestationen können Sie die Strommengen einfach an uns übermitteln. Die THG-Quoten werden dann von uns vermarktet.
Senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular, um von der THG-Quoten Vermarktung für Ihre öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen zu profitieren.
Häufige Fragen zur THG-Quote
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Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen von eingesparten Emissionen als CO2-Äquivalenten profitieren. Das geht durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Sie bei Kraftstoffproduzenten gutschreiben lassen und so eine jährliche Geldprämie erhalten können. Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, haben gesetzliche Vorgaben, wie viel Tonnen Treibhausgase sie an die Umwelt abgeben dürfen. Bei einer Überschreitung der Vorgaben werden Strafzahlungen fällig. Vollelektrische Fahrzeuge unterschreiten diesen gesetzlichen Grenzwert und bekommen daher THG-Quoten zugeteilt. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen ausgleichen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Dies fördert die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität.
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Die THG-Quote muss jährlich neu beantragt werden. Damit dies so einfach wie möglich geht, schließen Sie mit uns zunächst einen Rahmenvertrag. Für die jährliche Beantragung benötigen wir dann nur die an Ihren öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen. So profitieren auch neu hinzugekommene Ladesäulen und Wallboxen von den THG-Quoten.
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Ihre Ladestationen müssen öffentlich zugänglich sein und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur angemeldet sein.
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An öffentlichen Ladestationen werden die THG-Quoten durch die Abgabe von Ladestrom entsprechend der abgegebenen Strommengen jährlich berechnet. Die Höhe der THG-Quote errechnet sich anhand verschiedener Faktoren. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist der Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wie viel CO2-Äquivalente rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird. Die verschiedenen Faktoren unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie Marktentwicklungen, die sich immer wieder verändern und damit auch auf die Quotenhöhe auswirken können.
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Für die Beantragung von THG-Quoten von öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen benötigen wir bis spätestens 30. Januar eines Kalenderjahres die entnommenen Strommengen und Zeiträume der Entnahme für das Vorjahr.
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Auch für vollelektrische Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark oder Flotte können Sie THG-Quoten erhalten. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.