THG-Quoten für Ladesäulen und Wallboxen
Jetzt AnfragenFür gewerbliche Betreiber öffentlicher Ladesäulen und Wallboxen
Geringes Risiko, wenig Aufwand und gut für’s Klima
Die THG-Quote ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, um klimaschädliche Treibhausgase zu reduzieren. TankE vermarktet die THG-Quoten Ihrer öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen und schüttet Ihnen sämtliche Erlöse abzüglich einer Transaktionsgebühr aus.
Ihre Vorteile bei der Vermarktung Ihrer THG-Quoten über die TankE:
- Bequem: Geringes Risiko und geringer Aufwand
- Zusatzerlöse: Zusätzliche Erlöse durch THG-Quotenhandel erzielen
- Gut für’s Klima: CO2-frei unterwegs sein und dafür mit einer Prämie belohnt werden
So profitieren Betreiber von Ladesäulen und Wallboxen von der THG-Quote
An öffentlichen Ladestationen werden die THG-Quoten entsprechend der abgegebenen Strommengen jährlich berechnet. Für Ihre öffentlichen Ladestationen, die wir im Rahmen von TankE Business Partner in unserem E-Mobility Backend verwalten, ermitteln wir die Mengen automatisch. Für andere öffentliche Ladestationen, können Sie die Mengen einfach an uns ermitteln. Die THG-Quoten werden dann von uns vermarktet.
Senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular, um von der THG-Quoten Vermarktung für Ihre öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen zu profitieren.
Häufige Fragen zur THG-Quote
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Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen an eingesparten CO2- Emissionen Geld verdienen. Das geht durch die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Sie bei Kraftstoffproduzenten gutschreiben lassen und so eine jährliche Geldprämie erhalten können.
Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, haben gesetzliche Vorgaben, wie viel Tonnen CO2 sie an die Umwelt abgeben dürfen. Bei einer Überschreitung der Vorgaben werden Strafzahlungen fällig. Vollelektrische Fahrzeuge unterschreiten diesen gesetzlichen CO2-Grenzwert und bekommen daher THG-Quoten zugeteilt. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre CO2-Emissionen ausgleichen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Dies fördert die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität. -
Die THG-Quote muss jährlich neu beantragt werden. Damit dies so einfach wie möglich geht, schließen Sie mit uns zunächst einen Rahmenvertrag. Für die jährliche Beantragung benötigen wir dann nur die an Ihren öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen. So profitieren auch neu hinzugekommene Ladesäulen und Wallboxen von den THG-Quoten.
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Ihre Ladestationen müssen öffentlich zugänglich sein und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur angemeldet sein.
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An öffentlichen Ladestationen werden die THG-Quoten durch die Abgabe von Ladestrom entsprechend der abgegebenen Strommengen jährlich berechnet.
Die Höhe der THG-Quote errechnet sich anhand verschiedener Faktoren. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist der Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wie viel CO2 rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird. Die verschiedenen Faktoren unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie Marktentwicklungen, die sich immer wieder verändern und damit auch auf die Quotenhöhe auswirken können.
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Für die Beantragung von THG-Quoten von öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen benötigen wir bis spätestens 30. Januar eines Kalenderjahres die Strommengen und Zeiträume der Entnahme für das Vorjahr.
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Auch für vollelektrische Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark oder Flotte können Sie THG-Quoten erhalten. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.