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10. Juli 2025

Ohne Blockiergebühr über Nacht laden

Ab dem 1. August 2025: Neue kundenfreundlichere Regelungen an TankE Ladestationen

Seit jeher erheben wir beim Ad-hoc-Laden an unseren öffentlichen AC-Ladestationen nachts zwischen 19 Uhr und 7 Uhr keine Blockiergebühr. So können Nutzerinnen und Nutzer ihr Elektrofahrzeug bequem über Nacht laden und morgens mit vollem Akku starten.

 

Zum 1. August 2025 passen wir diesen gebührenfreien Zeitraum an. Künftig gilt: Zwischen 21 Uhr und 9 Uhr fällt an unseren öffentlichen AC-Ladestationen beim Ad-hoc-Laden keine Blockiergebühr an. Die 240 Freiminuten bleiben unverändert und starten mit Beginn des Ladevorgangs. Die Höhe der Blockiergebühr bleibt ebenfalls unverändert.

 

Eine Blockiergebühr wirkt auf den ersten Blick vielleicht lästig. Doch gerade in Städten wie Köln mit hohem Parkdruck ist sie unerlässlich, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen fairen Zugang zu unseren Ladepunkten zu ermöglichen. Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Komfort – ob für Berufstätige unter der Woche oder für alle, die am Wochenende lieber ausschlafen statt umparken möchten. – sagt Jörn Hansen, Leiter Unternehmensentwicklung.

 

Beispiel: Ein Ladevorgang startet um 17 Uhr

Wer sein Fahrzeug um 17 Uhr anschließt, nutzt zunächst die 240 Freiminuten (bis 21 Uhr). Ab dann greift automatisch der neue gebührenfreie Nachtzeitraum – bis 9 Uhr am nächsten Morgen. Anschließend fällt die Blockiergebühr an, wenn das Fahrzeug nicht umgeparkt wird.

Grafik zu Blockiergebühren -Beispiel eines Ladevorgangs 17 bis 09 Uhr

Warum gibt es überhaupt eine Blockiergebühr?

Um eine faire Nutzung unserer Ladepunkte für alle zu gewährleisten, erheben wir zusätzlich zu den regulären Ladetarifen eine Blockiergebühr. Mit Beginn des Ladevorgangs registriert das Abrechnungssystem die Dauer des Ladevorgangs. Nach Ablauf der gewährten Freiminuten (240 Minuten an AC-Ladestationen, 60 Minuten an DC Ladestationen) wird dann eine Blockiergebühr fällig.

 

Dieser Zeitraum ist ausreichend um an AC-Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung ca. 200 km Reichweite und mit 22 kW Ladeleistung sogar ca. 400 km Reichweite nachzuladen. So wird vermieden, dass die Ladepunkte über den eigentlichen Ladevorgang hinaus unnötig lange blockiert werden. Ob die maximale Ladeleistung ausgenutzt werden kann, ist abhängig vom Fahrzeugmodell – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hersteller.

Gilt die Blockiergebühr nur beim Ad-hoc-Laden oder auch bei der Nutzung externer Ladekarten und Apps?

Unsere Regelungen zur Blockiergebühr gelten ausschließlich beim Ad-hoc-Laden. Wie die Blockiergebühr durch externe Anbieter von Ladekarten oder Apps umgesetzt wird, ist vertraglich zwischen den Nutzerinnen und Nutzern und ihrem jeweiligen Anbieter geregelt. Als Betreiber der Ladestationen haben wir keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe sowie in welchem Zeitraum eine Blockiergebühr durch externe Anbieter im Roaming erhoben wird.