THG-Quoten für Flotten und Fuhrparks
Jetzt AnfragenFür Flotten und Fuhrparks mit vollelektrischen Fahrzeugen
Geringes Risiko, wenig Aufwand und gut für’s Klima
Die THG-Quote ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, um klimaschädliche Treibhausgase zu reduzieren. TankE vermarktet die THG-Quoten Ihrer elektrischen Fahrzeuge und schüttet Ihnen sämtliche Erlöse abzüglich einer Transaktionsgebühr aus.
Ihre Vorteile bei der Vermarktung Ihrer THG-Quoten über die TankE:
- Bequem: Geringes Risiko und geringer Aufwand
- Zusatzerlöse: Zusätzliche Erlöse durch THG-Quotenhandel erzielen
- Gut für’s Klima: CO2-frei unterwegs sein und dafür mit einer Prämie belohnt werden
So profitieren Flotten und Fuhrparks von der THG-Quote
Mit der THG-Quote können Betreiber von Flotten und Fuhrparks Geld verdienen, indem sie die eingesparten CO₂-Emissionen ihrer reinen Elektrofahrzeuge zertifizieren und verkaufen. Dies geschieht durch die Beantragung einer jährlichen Pauschale pro vollelektrischem Fahrzeug.
Senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular, um von der THG-Quoten Vermarktung für Flotten und Fuhrparks mit vollelektrischen Fahrzeugen zu profitieren.
Häufige Fragen zur THG-Quote
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Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen an eingesparten CO2- Emissionen Geld verdienen. Das geht durch die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Sie bei Kraftstoffproduzenten gutschreiben lassen und so eine jährliche Geldprämie erhalten können.
Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, haben gesetzliche Vorgaben, wie viel Tonnen CO2 sie an die Umwelt abgeben dürfen. Bei einer Überschreitung der Vorgaben werden Strafzahlungen fällig. Vollelektrische Fahrzeuge unterschreiten diesen gesetzlichen CO2-Grenzwert und bekommen daher THG-Quoten zugeteilt. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre CO2-Emissionen ausgleichen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Dies fördert die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität. -
Sie benötigen ein Elektrofahrzeug, welches mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben wird, um von der gesetzlichen Regelung zur THG-Quote zu profitieren. Ausgeschlossen sind daher Hybrid-, Plug-in- Hybrid- oder reine Verbrenner- sowie Wasserstofffahrzeuge. Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie für elektrische Busse der Klasse M3.
Das Fahrzeug kann gekauft, finanziert oder geleast sein – um die THG-Quote zu erhalten, müssen Sie allerdings als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sein.
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Die THG-Quote muss jährlich neu beantragt werden. Damit dies so einfach wie möglich geht, schließen Sie mit uns zunächst einen Rahmenvertrag. Für die jährliche Beantragung benötigen wir dann nur Ihren Fahrzeugschein. So profitieren auch neu hinzugekommene Fahrzeuge in Ihrer Flotte von der THG-Quote des aktuellen Jahres.
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Nein, die THG-Quote kann nur für das aktuelle Jahr beantragt und ausgezahlt werden. Sie erhalten die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug beispielsweise erst im Oktober anmelden.
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Die Höhe der THG-Quote errechnet sich anhand verschiedener Faktoren. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist der Emissionsfaktor für Ladestrom. Dieser bestimmt, wie viel CO2 rechnerisch bei der Verwendung von Ladestrom in Elektrofahrzeugen gegenüber der Verbrennung fossiler Kraftstoffe in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingespart wird. Die verschiedenen Faktoren unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie Marktentwicklungen, die sich immer wieder verändern und damit auch auf die Quotenhöhe auswirken können.
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Die THG-Quote gibt es nicht nur für elektrische PKW, sondern auch für leichte und schwere elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie für elektrische Busse der Klasse M3. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz legt hierfür Schätzwerte der jährlich anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms fest. Somit profitieren Sie auch als Kunde aus der Logistik & Lieferverkehr Branche von den THG-Quoten für Ihren elektrischen Fuhrpark.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
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Für die Beantragung von THG-Quoten für vollelektrische Fahrzeuge benötigen wir bis spätestens 15. Oktober die Zahlungsbescheinigung (Teil 1) als Nachweis.
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Beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs und dem damit verbundenen Wechsel des Fahrzeughalters stellt sich die Frage, ob der bisherige Fahrzeughalter die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat oder nicht. In diesem Zusammenhang gibt es zwei mögliche Szenarien:
- Die THG-Quote wurde noch nicht verkauft und kann vom neuen Fahrzeughalter an einen THG-Anbieter verkauft werden.
- Die THG-Quote wurde bereits vom vorherigen Fahrzeughalter für das laufende Jahr beantragt und kann nicht erneut verkauft werden. In diesem Fall sind Sie erst für das darauffolgende Jahr THG-Quoten berechtigt.
Wir können nicht feststellen, ob die THG-Quote bereits vom vorherigen Fahrzeughalter verkauft wurde. Bei unwissentlicher Doppeleinreichung wird der Antrag vom Umweltbundesamt abgelehnt.
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Auch für öffentliche Ladesäulen und Wallboxen können Sie THG-Quoten erhalten. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.