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Bundesförderung: Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Das BMV unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge

Der Bund unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unterstützt Speditionen, Logistikunternehmen, Flottenbetreiber und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte beim Umstieg auf E-Lkw.

Für das vom BMV angekündigte Förderprogramm steht über die Laufzeit insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Zum Start wurden 200 Millionen Euro für drei Förderaufrufe zur Verfügung gestellt. Die ersten Aufrufe sind inzwischen abgeschlossen; weitere sollen folgen.

Ziele der Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge ist mit hohen Investitionen verbunden. Gerade öffentlich zugängliche Ladepunkte können sich in der aktuellen Phase des Markthochlaufs aufgrund zunächst geringer Auslastung noch nicht überall wirtschaftlich betreiben lassen.

Die Förderung soll deshalb Investitionen anreizen und den Aufbau eines bundesweit bedarfsgerechten Ladenetzes beschleunigen. Damit schafft sie eine wichtige Voraussetzung für den Markthochlauf von E-Lkw, die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und die Erfüllung europäischer Anforderungen aus der AFIR.

Welche Standorte und Projekte werden gefördert?

Die Richtlinie umfasst zwei Bereiche:

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Das BMV fördert Ladepunkte beispielsweise auf Betriebshöfen, in Depots oder auf Flotten- und Unternehmensgeländen. Unternehmen können die Nutzung auf einen vorher festgelegten Nutzerkreis beschränken, etwa auf eigene Fahrzeuge, Transportpartner oder beauftragte Unternehmen.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Das BMV fördert auch Ladepunkte an Logistikzentren und Umschlagpunkten, Ladehubs, in Gewerbegebieten, auf privaten Flächen neben Bundesfernstraßen sowie an Rastanlagen und vergleichbaren Verkehrsknotenpunkten.

Förderfähige Ladeinfrastruktur und antragsberechtigte Unternehmen

Gefördert werden kann die Anschaffung und Errichtung fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur für E-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Infrastruktur dem CCS- oder MCS-Standard entspricht und mindestens einen fest installierten Ladepunkt mit mindestens 50 kW Nennladeleistung umfasst.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit kann die jeweilige Kommune einen Antrag stellen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich zur Antragstellung ermutigt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss grundsätzlich eine Betriebsstätte, Niederlassung oder entsprechende Einrichtung in Deutschland vorhanden sein.

Neben der Ladehardware können unter bestimmten Voraussetzungen auch zentrale Bestandteile des Ladeprojekts berücksichtigt werden wie ein erforderlicher Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme, Batteriespeicher, sofern sie für den Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind.

Nicht förderfähig sind unter anderem Planungs- und Genehmigungskosten, Leasing- und Mietkosten sowie laufende Betriebskosten. Die jeweiligen Förderaufrufe können die förderfähigen Ausgaben weiter konkretisieren oder einschränken.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderrichtlinie legt keinen einheitlichen Fördersatz für alle Projekte fest. Der jeweilige Förderaufruf nennt die Förderquote, den Förderhöchstbetrag, die förderfähigen Ausgaben und die technischen Anforderungen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den im Förderaufruf festgelegten Kriterien.

Die ersten Förderaufrufe 2026

Zum Start des Programms hat das BMV drei Förderaufrufe veröffentlicht:

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für KMU: Anträge konnten ab dem 5. Juni 2026 eingereicht werden. Der Förderaufruf ist abgeschlossen; eine Antragstellung ist im Rahmen dieses Aufrufs nicht mehr möglich.
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge konnten vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Frist ist beendet.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge konnten ebenfalls vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Frist ist beendet.

 

Neue Anträge können im Rahmen dieser ersten Aufrufe nicht mehr eingereicht werden.

Wann kommen die nächsten Förderaufrufe?

Nach der derzeit vorliegenden Planung sind folgende Veröffentlichungstermine vorgesehen:

  • Januar 2027: nächste Aufrufe für öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur,
  • Mitte 2027: weitere Förderaufrufe,
  • Anfang 2028: weitere Förderaufrufe.

 

Die entsprechenden Förderaufrufe wurden bislang jedoch noch nicht veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 30. Juni 2027. Unter den in der Richtlinie genannten beihilferechtlichen Voraussetzungen kann sich ihre Laufzeit bis spätestens zum 30. Juni 2030 verlängern. Sollte sich die beihilferechtliche Grundlage ändern, ist eine Nachfolgeförderrichtlinie vorgesehen.

Jetzt auf den nächsten Förderaufruf vorbereiten

Die Bundesförderung schafft einen wichtigen finanziellen Rahmen für den Ausbau der E-Lkw-Ladeinfrastruktur. Sie unterstützt Ladepunkte für eigene Depots und Betriebshöfe ebenso wie öffentlich zugängliche Ladeangebote.

Unternehmen sollten Ladebedarf, Standort, Netzanschluss und Betriebskonzept frühzeitig klären. So können sie auf den nächsten Förderaufruf vorbereitet reagieren und die Elektrifizierung ihrer Flotte strukturiert vorantreiben.

Wichtig: Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben grundsätzlich noch nicht begonnen haben. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags kann bereits als Vorhabenbeginn gelten. Unternehmen sollten daher vor der Bewilligung keine förderschädlichen Verpflichtungen eingehen.

TankE unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Ladeinfrastrukturkonzepte – von der Standort- und Netzanschlussprüfung über die Planung und Errichtung bis hin zu Betrieb, Abrechnung und Service.

Hinweis

Die hier aufgeführten Fördermöglichkeiten sind nur auszugsweise dargestellt und können sich jederzeit ändern. Vor der Umsetzung eines Vorhabens sollten die individuellen Fördervoraussetzungen geprüft werden. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie. Förderanträge können über den Projektträger Jülich gestellt werden.