Skip to main content

progres.nrw Förderung: Aktuelle Zuschüsse für Ladeinfrastruktur in NRW

Das Förderprogramm des Landes unterstützt Mehrparteienhäuser, Unternehmen und Logistikbetriebe

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt über das Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ den Ausbau der Elektromobilität und insbesondere der Ladeinfrastruktur. Die aktuelle Richtlinie sieht Fördermöglichkeiten für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern, an Unternehmensstandorten sowie für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge vor.

Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen stehen für neue Ladepunkte an Mehrparteienhäusern und in den Depots von Logistikunternehmen zusätzlich 25 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 bereit. Die Förderung ist Teil der Zukunftsoffensive NRW und soll insbesondere dort Impulse setzen, wo keine Unterstützung durch den Bund besteht.

Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentumsanlagen

Gefördert werden der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von nicht öffentlich zugänglicher, stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Ladeinfrastruktur. Die Förderung gilt für Stellplätze von Mietenden an Wohngebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten sowie für Stellplätze an Wohnungseigentumsanlagen. Ein Wohngebäude darf dabei nicht über mehr als fünf Stellplätze verfügen.

Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche Personen als Vermieterinnen und Vermieter oder Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie weitere in der Richtlinie genannte natürliche und juristische Personen. Je Ladepunkt ist eine Förderung von bis zu 1.500 Euro möglich. Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent.

Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben zählen neben der Ladeeinrichtung beispielsweise Last- und Energiemanagement, Kommunikationssysteme, Tiefbau, Fundament, Montage, Inbetriebnahme, Netzanschluss sowie die erforderliche Strominfrastruktur bis zum Stellplatz.

Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge

Die Richtlinie fördert Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW. Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderung von maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 30.000 Euro je Ladepunkt erhalten.

Die Ladepunkte müssen an einer Betriebsstätte eines Unternehmens errichtet werden, dessen Geschäftszweck nicht hauptsächlich im Verkauf von Ladestrom besteht. Zusätzlich können Batteriespeicher förderfähig sein, wenn sie dazu beitragen, die erforderliche Leistung des Netzanschlusses zu verringern.

Die Förderung richtet sich damit insbesondere an kleine und mittlere Logistikunternehmen, die ihre Nutzfahrzeugflotten elektrifizieren und dafür Ladeinfrastruktur an ihren Betriebsstätten benötigen.

Übersicht Fördermöglichkeiten progres.nrw 2026

Weitere Förderungen für Ladeinfrastruktur

Neben den Förderbausteinen für Mehrparteienhäuser und Nutzfahrzeuge sieht die Richtlinie weitere Fördermöglichkeiten vor:

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen können Ladeinfrastruktur an einer Betriebsstätte fördern lassen. Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent; die Förderung ist auf 1.500 Euro je Ladepunkt begrenzt. Die Ladepunkte müssen Beschäftigten während der üblichen Arbeitszeit zur Verfügung stehen.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen können für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 1.500 Euro je Ladepunkt erhalten.
  • Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste: Antragsberechtigte, die soziale, Beratungs-, Fürsorge- oder ähnliche Dienstleistungen erbringen, können für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt erhalten.
  • Förderung von Umsetzungskonzepten: Antragsberechtigte natürliche und juristische Personen können für externe Beratungsleistungen zur Erstellung von Umsetzungskonzepten für Elektromobilität maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 10.000 Euro erhalten. Für kommunale Antragsberechtigte beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent und maximal 40.000 Euro. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts können zudem für kommunale Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bis zu 90 Prozent und maximal 70.000 Euro erhalten. Die Konzepte müssen neutral, unabhängig und auf die konkrete Situation vor Ort zugeschnitten sein.

Fördermöglichkeiten für individuelle Ladeinfrastrukturprojekte prüfen

Die derzeit geltende progres.nrw-Förderung schafft zusätzliche Anreize für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Davon können sowohl Mietende und Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Unternehmen, Kommunen, soziale Dienste und Logistikbetriebe profitieren.

Wenn Sie Ladeinfrastruktur umsetzen möchten, prüfen wir gerne, welcher Förderbaustein zu Ihrem Vorhaben passt. TankE unterstützt bei der Planung und Umsetzung – von der Standortanalyse und Netzanschlussplanung über die Errichtung bis zum Betrieb der Ladeinfrastruktur.

Hinweis

Die hier aufgeführten Fördermöglichkeiten sind nur auszugsweise dargestellt und können sich jederzeit ändern. Vor der Umsetzung eines Vorhabens sollten die individuellen Fördervoraussetzungen geprüft werden. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie. Förderanträge können über die Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Einen aktuellen Überblick über die Fördermöglichkeiten in NRW bietet auch die Plattform ElektroMobilitätNRW.