Fragen und Antworten zur Elektromobilität.
Allgemeine Fragen und Antworten rund um Elektromobilität und Ladeinfrastruktur
Welche Reichweite haben E-Fahrzeuge?*
Die durchschnittliche Reichweite von E-Autos ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und liegt 2024 laut aktuellem ADAC Ecotest bei 425 km. Je nach Einsatzszenario kann hier ein passendes Fahrzeug mit kleinerer oder größerer Batteriekapazität gewählt werden. Im Alltag reicht diese Reichweite problemlos aus. Auf Langstreckenfahrten kann in einem kurzen Ladestopp inzwischen innerhalb von wenigen Minuten nachgeladen werden.
Wieviel Strom verbraucht ein E-Fahrzeug auf 100 km?*
Der Verbrauch ist abhängig vom Fahrzeug sowie vom Fahrstil und den Umgebungsparametern. Als Faustregel lässt sich folgender durchschnittlicher Verbrauch je 100 km annehmen:
- Kleinere Fahrzeuge: 10 – 16 kWh
- Mittlere Fahrzeuge: 15 – 20 kWh
- Größere Fahrzeuge: 20 – 30 kWh
Wie hoch sind die Betriebskosten von E-Fahrzeugen?*
Die Betriebskosten von E-Fahrzeugen sind im Allgemeinen deutlich günstiger als die von Dieselfahrzeugen. Ein Rechenbeispiel: Ein Elektroauto verbraucht pro 100 Kilometer durchschnittlich 16,5 kWh. Eine Fahrt von 100 Kilometern kostet somit im Schnitt 6,10 € (0,37 €/kWh). Im Vergleich dazu verbraucht ein Verbrenner pro 100 Kilometer im Durchschnitt 7,4 Liter. Eine Strecke von 100 Kilometern kostet demzufolge ca. 14 € (1,90 €/l).
Unternehmen die über eigene Ladeinfrastruktur verfügen, können zu günstigeren Kosten als an öffentlichen Ladestationen laden. Zudem senken die KFZ-Steuerbefreiung, Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote sowie niedrigere Service- und Wartungskosten die Betriebskosten von E-Fahrzeugen.
Wie hoch sind die Anschaffungskosten für E-Autos?*
Bei den Anschaffungskosten sind die E-Modelle eines Herstellers im direkten Vergleich zunächst etwas teurer als vergleichbare Verbrenner-Fahrzeuge. Dieser Unterschied hat sich jedoch in den letzten Jahren zunehmend verringert. Die günstigsten E-Autos beginnen bei etwa 20.000 bis 30.000 Euro. Viele Elektroautos liegen jedoch bei einem Anschaffungspreis zwischen 35.000 € bis 55.000 €. Fahrzeuge der Ober- und Luxusklasse liegen wie auch bei Verbrenner-Fahrzeugen darüber.
Wie hoch sind die Anschaffungskosten für E-Transporter?*
Die Anschaffungskosten für E-Transporter variieren stark je nach Modell und Hersteller sowie gewählter Ausstattung und Batteriekapazität. Einige Modelle sind bereits zwischen 45.000 und 50.000 Euro in der Basisversion erhältlich.
Wie lange hält der Akku?*
In den meisten Fällen hält der Akku länger als das Fahrzeug. Hersteller geben bereits heute auf Akkus eine Garantie von sechs bis acht Jahren oder 160.000 bis 200.000 km. Der TÜV Nord geht davon aus, dass Lithium-Ionen-Akkus mindestens 1.000 komplette Ladezyklen halten. Das heißt, bei einer Batteriekapazität von 60 kWh und einem angenommenen Verbrauch von 20 kWh pro 100 km reichen sie für mindestens 300.000 km. Diese verfügen dann noch über eine Restleistung von ca. 70-80 %, die im sogenannten „Second Life“ noch als Energiespeicher genutzt werden können. Zudem können die Batterien am Ende ihrer Lebensdauer recycelt werden.
Wie umweltfreundlich sind E-Fahrzeuge?*
Bei der Herstellung von E-Autos entstehen zunächst höhere CO2-Emissionen als bei der Produktion von Verbrenner-Fahrzeugen. Dies liegt insbesondere an der Herstellung der Batterie. Jedoch sind E-Autos im laufenden Betrieb deutlich effizienter, sodass diese nach ca. 50.000 km nachhaltiger sind. Über den gesamten Lebenszyklus betrachtet, sparen E-Autos nach dem durchschnittlichen deutschen Strommix (2024) etwa 25 bis 50 Prozent CO2 gegenüber Verbrennern. Mit Strom aus regenerativen Energien sind sie ca. 50 bis 70 Prozent günstiger in der Ökobilanz.
Welche finanziellen Anreize bietet die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote)?*
Halter privater E-Autos, E-Flottenbetreiber und Betreiber von öffentlichen Ladesäulen können mit der THG-Quote attraktive Zusatzerlöse erzielen. In der Praxis werden mit der THG-Quote die Ladestrom-Mengen (bei Ladesäulen die tatsächliche Menge, bei Elektrofahrzeugen als Pauschale) an Dritte übertragen, die diese gebündelt an quotenverpflichtete Unternehmen (z. B. Mineralölkonzerne) vermarkten. Der THG-Quotenmarkt unterliegt Schwankungen und kann von Jahr zu Jahr variieren.
Welche Ladeorte werden am häufigsten genutzt?*
Mit Abstand finden die meisten Ladevorgänge (privat und gewerblich) zuhause (80%) und am Arbeitsort (39%) statt. Wer keine eigene Lademöglichkeit hat, greift auf öffentliche Ladestationen auf Kundenparkplätzen, am Straßenrand oder an Schnelllade-Hubs zurück.
Was regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)?*
Die Regelung des GEIG sieht vor, dass bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mit entsprechenden Parkplätzen mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Seit Beginn diesen Jahres ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Gibt es Fördermittel für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur?*
Die Bundesregierung setzt regelmäßig neue Förderprogramme auf, diese sind in der Regel auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) oder der NOW GmbH zu finden. Einzelne Bundesländer bieten weiterhin Förderungen für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur an. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten in NRW bietet die Plattform ElektroMobilitätNRW.
Ist Ladestrom vom Arbeitgeber steuerfrei?*
Nach §3 Nummer 46 EStG sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim Aufladen von Elektrofahrzeugen an ortsfesten Ladeeinrichtungen des Arbeitgebers bis einschließlich 31.12.2030 von der Einkommenssteuer befreit.
Welche Ladeoptionen gibt es?*
Generell wird zwischen Normalladen (an AC-Ladestationen mit bis zu 22 kW), Schnellladen (an DC-Ladestationen mit 22 kW bis 150 kW) und Ultraschnellladen bzw. HPC-Laden (an DC-Ladestationen mit 150 kW bis 400 kW) unterschieden. Je nach Fahrzeugmodell stehen unterschiedliche Ladeoptionen und somit Ladegeschwindigkeiten zur Verfügung. Für Elektrische LKW kommt künftig das Megawattladen bzw. MCS-Laden (an DC-Ladestationen mit 1 MW bis 3,75 MW) zum Einsatz.
Was ist der Unterschied zwischen einem Ladepunkt und einer Ladestation?*
Eine Ladestation umfasst in der Regel zwei oder mehr Anschlüsse, welche als Ladepunkte bezeichnet werden. Ein Ladepunkt ist entweder eine Buchse oder ein fest angebrachtes Kabel an einer Ladestation.
Wofür wird ein Lastmanagement benötigt?*
Das Lastmanagement ermöglicht, dass mehrere Ladestationen an einem Netzanschluss effizient und ohne Überlastung des Stromnetzes betrieben werden können. Damit kann die verfügbare Anschlussleistung optimiert genutzt werden und ggfs. anderweitig notwendige Investitionen in eine Erweiterung der Anschlusskapazität vermieden bzw. reduziert werden. Dies ist besonders wichtig in Fuhrparks oder größeren Wohn- und Gewerbeimmobilien, wo viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden sollen.
Welche Vorteile bietet ein Backend-System für Ladeinfrastruktur?*
Um eine optimale Ladelösung zu erreichen, ist ein sogenanntes E-Mobility-Backend-System unverzichtbar. Es bietet verschiedene Vorteile wie Monitoring, Fernwartung für schnelle Problemlösung, die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen sowie die Tarifierung und Abrechnung der Ladevorgänge.
Wie hoch sind die Kosten für eine Ladestation?*
Die Kosten für Ladestationen in Unternehmen variieren abhängig von Faktoren wie Standort, Nutzungsart (öffentlich, halböffentlich, privat) und technischen Anforderungen. Im Allgemeinen liegen die Preise für Ladestationen im gewerblichen Bereich zwischen 800 und 3.500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Installation und gegebenenfalls erforderliche Tiefbauarbeiten. Ihre individuelle Anfrage können Sie in wenigen Schritten bei uns stellen und erhalten anschließend ein passendes Angebot.
Wie bezahlt man an einer Ladestation?*
Es gibt verschiedene Varianten Ladestationen abzurechnen. Die gängigsten sind die Abrechnung per App oder Ladekarte. Zudem gibt es an allen öffentlichen Ladestationen die Möglichkeit für eine registrierungsfreie Ad-hoc Ladung. An den meisten Ladestationen wird dies über einen QR-Code realisiert, über den dann der Ladevorgang mit einer Kredit- oder Debitkarte abgewickelt werden kann. Zudem werden seit 1. Juli 2024 neu errichtete Ladesäulen mit einer Leistung ab 50 kW auch mit Kartenterminals ausgestattet.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich den Fuhrpark auf Elektromobilität umstellen möchte?*
Die Realisierung von Ladepunkten auf dem Firmengelände bieten verschiedene qualifizierte Dienstleistungsunternehmen an. Neben der technischen und baulichen Umsetzung kann auch der laufende kaufmännische Betrieb inklusive der Abrechnung der Ladevorgänge sowie der technische Service der Ladeinfrastruktur durch den Dienstleister erfolgen. Bei uns erhalten Sie auf Wunsch alle Leistungen aus einer Hand.
*Quellen und Datenstand
Alle Angaben haben wir im Rahmen der 4. Auflage des Whitepapers „E-Mobilität & Ladeinfrastruktur im Unternehmen“ recherchiert, welches Sie kostenlos herunterladen können.